
Transcription
Volksabstimmung7. März 2021Erste VorlageVolksinitiative«Ja zum Verhüllungsverbot»Zweite VorlageBundesgesetz überelektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)Dritte VorlageWirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
3Erste VorlageVolksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»4 –5101418In KürzeIm DetailArgumenteAbstimmungstextZweite VorlageBundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste(E-ID-Gesetz)In KürzeIm DetailArgumenteAbstimmungstextDritte Vorlage6 –7202428Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien8 –9445054In KürzeIm DetailArgumenteAbstimmungstextDie Videos zu denAbstimmungen:admin.ch/videos-deDie App zu denAbstimmungen:VoteInfo
4Erste Vorlage: VerhüllungsverbotIn KürzeVolksinitiative«Ja zum Verhüllungsverbot»AusgangslageSeit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionenum ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweizweites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen undTessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. AndereKantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichenKantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.Die VorlageDie Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt,dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. DieseVorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, imöffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Lädenoder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich inGotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowieaus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischenBedingungen und des einheimischen Brauchtums. WeitereAusnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, srat und Parlament geht die Initiative zu weit. Siestellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieserverlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigenmüssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. DerGegenvorschlag sieht zudem Massnahmen zur Stärkung derRechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn dieInitiative abgelehnt wird.Vorlage im DetailArgumenteAbstimmungstext101418
5AbstimmungsfrageEmpfehlungvon Bundesratund ParlamentWollen Sie die Volksinitiative«Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?NeinBundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. DieGesichtsverhüllung ist ein Randphänomen. Ein schweizweitesVerbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet demTourismus und hilft den betroffenen Frauen nicht. Der Gegenvorschlag schliesst gezielt eine Lücke: Zur Identifizierungmuss das Gesicht gezeigt werden.admin.ch/verhuellungsverbotEmpfehlung desInitiativkomiteesJaFür das Komitee ist die Gesichtsverhüllung im öffentlichenRaum Ausdruck der Unterdrückung der Frau; sie widersprechedem freiheitlichen Zusammenleben. Deshalb brauche es einVerhüllungsverbot. Die Initiative richte sich auch gegen jeneVerhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrundeliegen.verhuellungsverbot.chAbstimmungim Nationalrat77 Ja113 Nein7 EnthaltungenAbstimmungim Ständerat7 Ja36 Nein2 Enthaltungen
6Zweite Vorlage: E-ID-GesetzIn KürzeBundesgesetz über elektronische r im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehenwill, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heuteverschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort.Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und fürkeines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher undzuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat undParlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vomBund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen dasGesetz wurde das Referendum ergriffen.Die VorlageDas neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit derE-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oderDienstleistungen einfach und sicher online bestellen können.Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oderein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wereine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-IDAnbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt denAntrag an den Bund, der die Identität der antragstellendenPerson prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen,Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sielaufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallenwie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an.Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz nochstrenger als üblich.Vorlage im DetailArgumenteAbstimmungstext202428
7AbstimmungsfrageEmpfehlungvon Bundesratund ParlamentWollen Sie das Bundesgesetz vom27. September 2019 überelektronische Identifizierungsdienste(E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?JaVieles wird heute über das Internet abgewickelt. Darumist es wichtig, dass wir uns auch online sicher ausweisen können.Das von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gesetzschafft die Grundlage für eine einfache, sichere und vom Bundanerkannte elektronische Identität.admin.ch/e-idEmpfehlungdes ReferendumskomiteesNeinLaut dem Komitee würde mit dem neuen Gesetz einamtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private Anbie terinnen herausgegeben. Unternehmen wie Banken undVersicherungen würden die sensiblen Daten der Bürgerinnenund Bürger verwalten. Die Herausgabe von Identitätsausweisenmüsse in staatlicher Verantwortung bleiben.e-id-referendum.chAbstimmungim NationalratAbstimmungim Ständerat144 Ja51 Nein2 Enthaltungen35 Ja2 Nein8 Enthaltungen
8Dritte Vorlage: Abkommen mit IndonesienIn KürzeWirtschaftspartnerschaftsabkommen mit IndonesienAusgangslageSchweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässlicheWirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugangzu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern,unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mitPartnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andereBarrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässigviertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mitIndonesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde dasReferendum ergriffen. Kritisiert wird insbesondere, dass dieSchweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzungen senkt.Die VorlageDas Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen SchweizerGüter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Esbringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wieihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweizdie Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dieszum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und dieSchweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einernachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Importvon indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für einebeschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmölzu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen,dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- undSozialauflagen produziert wurde.Vorlage im DetailArgumenteAbstimmungstext445054
9AbstimmungsfrageEmpfehlungvon Bundesratund ParlamentWollen Sie den Bundesbeschluss vom20. Dezember 2019 über die Genehmigungdes Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischenden EFTA-Staaten und Indonesienannehmen?JaFür Bundesrat und Parlament handelt es sich um einwichtiges und ausgewogenes Abkommen. Es berücksichtigtsowohl die wirtschaftlichen Interessen beider Länder als auchdas Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Nur nachhaltigesPalmöl kann zu den vorteilhafteren Bedingungen des Abkommens importiert werden.admin.ch/abkommen-indonesienEmpfehlungdes ReferendumskomiteesNeinFür das Referendumskomitee kann das mit dem Abkommen verbundene Versprechen der Nachhaltigkeit kaumeingelöst werden. Dazu fehlten wirksame Kontroll- undSanktionsmöglichkeiten. Das billige Palmöl führe zur Zerstö rung von Urwäldern und konkurrenziere in der Schweizbeispielsweise Sonnenblumen- und Rapsöl.stop-palmoel.chAbstimmungim NationalratAbstimmungim Ständerat119 Ja56 Nein21 Enthaltungen34 Ja8 Nein2 Enthaltungen
10Im DetailErste Vorlage: VerhüllungsverbotVolksinitiative«Ja zum Verhüllungsverbot»Argumente InitiativkomiteeArgumente Bundesrat und ParlamentAbstimmungstext141618
11Heute sindKantonezuständigHeute gibt es kein schweizweites Gesichtsverhüllungsverbot. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament habensich in den vergangenen Jahren immer gegen ein solchesausgesprochen. In der Schweiz ist es Aufgabe der Kantone, dieNutzung des öffentlichen Raums zu regeln. Sie können dabeiauch das Tragen von Kleidungsstücken verbieten, die dasGesicht verhüllen (z. B. Burka, Niqab). Die Kantone Tessin undSt. Gallen haben dies getan. Andere Kantone wie Zürich,Schwyz oder Glarus haben sich gegen ein Gesichtsverhüllungsverbot entschieden. In 15 Kantonen gilt bei Kundgebungenoder Sportanlässen ein Vermummungsverbot.Verhüllungsverbot in GRFRTIGEVSKantone mit VerhüllungsverbotKantone mit Vermummungsverbot bei Kundgebungen und/oder SportanlässenKantone ohne eine spezifische Regelung
12Erste Vorlage: VerhüllungsverbotVerhüllung kannFolgen habenEine Verhüllung des Gesichts kann bereits heute Folgenhaben. Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnderIntegration, können die Behörden die Erteilung der Aufenthalts- und der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbürgerung verweigern. Ausserdem macht sich strafbar, wer einePerson zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen. Das ist nach schweize rischem Recht eine Nötigung.Initiative verlangtschweizweitesVerbotDie Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllungan allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse,im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien,Restaurants, Läden oder auch in der freien Natur. Zusätzlichzum Straftatbestand der Nötigung will die Initiative in derVerfassung verankern, dass niemand eine Person zwingen darf,ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.AusnahmenDie Initiative legt die Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot abschliessend fest: Verhüllen darf man sich inGotteshäusern und an anderen Sakralstätten, wenn es derSicherheit oder der Gesundheit dient (z. B. Motorradhelm,Hygienemaske), wegen des Wetters (z. B. Schal) oder wenn dasVerhüllen Bestandteil des einheimischen Brauchtums ist (z. B.Fastnachtskostüm). Weitere Ausnahmen, etwa für verhüllteTouristinnen, erlaubt die Initiative nicht.
13Indirekter GegenvorschlagBundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlagverabschiedet, weil ihnen die Initiative zu weit geht. Mit demGegenvorschlag wollen sie gezielt eine Lücke im Bundesrechtschliessen: Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen,wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Dies gilt beispiels weise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sichweigert, sein Gesicht zu enthüllen, wird mit Busse bestraft. DieBehörden können diesen Personen auch eine Leistung verwei gern. Mit dem Gegenvorschlag wollen Bundesrat und Parlamentzudem die Rechte der Frauen stärken. Das geschieht mit punktuel len Gesetzesänderungen in den Bereichen Integration, Gleich stellung und Entwicklungszusammenarbeit. Diese Änderungenermöglichen dem Bund, spezifische Förderprogramme zu unterstützen und dadurch zur Gleichstellung der Geschlechter beizu tragen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiativeabgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreichbekämpft wird.
14Erste Vorlage: VerhüllungsverbotArgumenteInitiativkomiteeUnsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusammenlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllungzulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert?Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen,um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Die Erfahrungen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sichVerhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährthaben. Gerade viele arabische Touristinnen würden sichfreuen, sich bei uns ihrer «Stoffgefängnisse» entledigen zudürfen!Freie Menschenzeigen GesichtIn aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: FreieMenschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht,wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenle ben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sichFrauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zuerkennen geben dürfen.Gebot der GleichberechtigungDass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeitjederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauenfür diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosserOpfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift»abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter denAuswüchsen eines radikalen Islams leiden.Für Sicherheitund OrdnungUnsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jeneVerhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrundeliegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafftRechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwindund den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequentvorzugehen.
15Kein Konflikt mitReligions- undMeinungsfreiheitDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)hielt in einem Urteil von 2014 fest, dass das Verbot von Burkaund Niqab in der Öffentlichkeit verhältnismässig ist und wederdie Religions- noch die Meinungsfreiheit verletzt. Burka undNiqab werden im Koran mit keinem Wort erwähnt. KeinWunder, lehnt ein Grossteil der Muslime die Ganzkörperverhüllung von Frauen ebenso ab wie die meisten Nichtmuslime.Covid-19 tangiertdie Initiative nichtZur Eindämmung von Covid-19 haben Bund und Kantonebekanntlich verfügt, an bestimmten Orten seien Hygienemasken zu tragen. Diese zeitlich begrenzte Massnahme tangiertunsere Initiative in keiner Weise. Der Initiativtext sieht nämlichAusnahmen aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten,klimatischen (z. B. im Wintersport) sowie aus Gründen deseinheimischen Brauchtums (Fasnacht, Volksbräuche) vor.Empfehlung desInitiativkomiteesDarum empfiehlt das Initiativkomitee:Javerhuellungsverbot.chDer Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee.Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.
16Erste Vorlage: VerhüllungsverbotArgumenteBundesrat und ParlamentDer Bundesrat anerkennt, dass die Vollverschleierung Unbehagen auslösen kann. Ein schweizweites Verbot gehtaber zu weit. Die Gesichtsverhüllung ist in der Schweiz einRandphänomen. Die Initiative greift zudem in die Zuständigkeit der Kantone ein. Bundesrat und Parlament stellender Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberund schliessen gezielt eine Lücke: Alle Personen müssenden Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn dies für die Identifizierung notwendig ist. Bundesrat und Parlament lehnendie Volksinitiative insbesondere aus den folgenden Gründen ab:Vollverschleierungist ein RandphänomenFrauen, die ihr Gesicht gänzlich verhüllen, können zwarein Unbehagen auslösen, sind in der Schweiz aber seltenanzutreffen. In erster Linie handelt es sich dabei um Touristinnen, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Ein schweizweites Verbot wäre übertrieben.KantonaleZuständigkeitwahrenDort, wo sie Handlungsbedarf sehen, können die Kanto ne eine Regelung erlassen. Bundesrat und Parlament wollenbeim bewährten Grundsatz bleiben, dass die Kantone selberentscheiden, ob sie die Gesichtsverhüllung verbieten möchten.Sie kennen die Anliegen ihrer Bevölkerung am besten. So kannjeder Kanton gemäss den eigenen Bedürfnissen regeln, wie erbeispielsweise mit vollverschleierten Touristinnen umgeht.Zugleich würde ein schweizweites Verbot aber nicht die einheitliche Lösung bringen, welche die Initianten versprechen:Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen zur Durchsetzung des Verbots könnten zu einem Flickenteppich führen,etwa bei den Bussen.Verbot istkontraproduktivDie Initiative verspricht, der Unterdrückung der Frauentgegenzuwirken. Allerdings stärkt ein Verhüllungsverbot dieStellung der verschleierten Frauen nicht. Im Gegenteil: Es könnte dazu führen, dass diese Frauen nicht mehr am öffentlichenLeben teilnehmen.
17Verhüllung kannschon heuteKonsequenzenhabenBereits heute kann die Vollverschleierung rechtlicheFolgen haben. Ist sie Ausdruck mangelnder Integration,können die Behörden die Erteilung der Aufenthalts- und derNiederlassungsbewilligung oder auch die Einbürgerungverweigern. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendemRecht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.Eine zusätzliche Bestimmung in der Bundesverfassung hättenur symbolische Bedeutung.Gegenvorschlaglöst ProblemegezieltBundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass Gesichtsverhüllungen vereinzelt zu konkreten Problemen führenkönnen. Der indirekte Gegenvorschlag ermöglicht es, gezieltdarauf zu reagieren. Die Initiative sieht eine unnötige und zustarre Lösung für die ganze Schweiz vor. Im Gegensatz zurInitiative respektiert der Gegenvorschlag die bewährte Zuständigkeit der Kantone.Empfehlung vonBundesrat undParlamentAus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat undParlament, die Volksinitiative «Ja zum llungsverbot
18Erste Vorlage: zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»vom 19. Juni 2020Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,nach Prüfung der am 15. September 20172 eingereichten Volksinitiative«Ja zum Verhüllungsverbot»,nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. März 20193,beschliesst:Art. 1Die Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.12Sie lautet:Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Art. 10aVerbot der Verhüllung des eigenen GesichtsNiemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, dieöffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.1Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.2Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe derGesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischenBrauchtums.3Art. 197 Ziff. 12412. Übergangsbestimmung zu Art. 10a(Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts)Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 10a ist innert zweier Jahre nach dessenAnnahme durch Volk und Stände zu erarbeiten.1234SR 101BBl 2017 6447BBl 2019 2913Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmungvon der Bundeskanzlei festgelegt.
19§Art. 2Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
20Zweite Vorlage: E-ID-GesetzIm DetailBundesgesetz über elektronische s Internet hat den Alltag und die Bedürfnisse derMenschen und Unternehmen auch in der Schweiz verändert.Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden heute onlinegekauft oder genutzt, und auch Behörden setzen immer mehrauf Online-Angebote. Dabei ist es oft notwendig, dass beideSeiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben, unddass die Daten gut geschützt sind.Gesetzlich geregeltund vom BundanerkanntZur Identifizierung von Personen, die Online-Angebotenutzen, fehlt bisher in der Schweiz ein Verfahren, das gesetzlich geregelt und vom Bund anerkannt ist. Nutzerinnen undNutzer sollen sich einfach und sicher im digitalen Raum ausweisen können. Aus diesem Grund wollen Bundesrat und Parlament eine vom Bund anerkannte elektronische Identitätschaffen: die E-ID.Argumente ReferendumskomiteeArgumente Bundesrat und ParlamentAbstimmungstext242628
21Was bringtdie E-ID?Mit der E-ID kann sich eine Person einfach und sicher beiverschiedenen Online-Diensten anmelden und Waren oderDienstleistungen beziehen. Sie kann künftig Angebote imInternet nutzen, für die sie bisher ihre Identität umständlichnachweisen musste, zum Beispiel durch persönliches Erscheinen. Mit der E-ID kann sie etwa direkt ein Handy-Abo ab schliessen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Betreibungsre gisterauszug bestellen. Die sichere E-ID kann zudem helfen, dieAnzahl Passwörter zu verringern.EindeutigeIdentifizierungDie neue E-ID erlaubt es, eindeutig festzustellen, dassjemand wirklich die Person ist, als die sie sich online ausgibt.Die E-ID besteht insbesondere aus verifiziertem Namen,Vornamen und Geburtsdatum.Bund ist für E-IDverantwortlichWill eine Person eine E-ID, beantragt sie diese bei einervom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin. Diese leitet dieAnfrage dem Bund weiter. Anhand bestehender Register prüftder Bund, ob die Angaben der Person zu ihrer Identitätstimmen, bevor er grünes Licht für die Ausstellung der E-IDgibt. Er leitet der E-ID-Anbieterin nur die absolut notwendigenDaten weiter und nur, wenn die betroffene Person dieserWeitergabe zugestimmt hat.TechnischeUmsetzungDie E-ID-Anbieterinnen kümmern sich um die technischeUmsetzung und stellen sicher, dass die E-ID zur eindeutigenIdentifizierung im Internet genutzt werden kann. Sie stellendazu beispielsweise eine App für das Handy zur Verfügung.
22Zweite Vorlage: E-ID-GesetzWie funktioniert die E-ID?Zusammenspiel von vier Akteuren– Anerkennt und kontrolliert E-ID-Anbieterinnen– Prüft Identität von Nutzerin / Nutzer– Gibt E-ID-Anbieterin Okay– Leitet nur absolut notwendige Daten weiterBund– Beantragt E-ID beiE-ID-Anbieterin– Bestätigt Identitätgegenüber Bund– Setzt E-ID online einNutzerin /NutzerE-ID-Anbieterin– Erhält vom BundDaten und Okayfür E-ID– Stellt Online-DienstDaten zur VerfügungOnline-Dienst– Prüft E-ID mit E-ID-Anbieterin– Liefert Waren oder erbringt DienstleistungE-ID ist freiwilligEs steht allen frei, eine E-ID zu beantragen. Das E-ID-Ge setz sieht nicht vor, dass wir alles nur noch online abwickelnkönnen. Und wer im Internet einkaufen will, wird das auchohne E-ID tun können: Wenn es für die Online-Abwicklungeines Geschäfts nicht nötig ist, die Identität eindeutig festzustellen, dann braucht es auch keine E-ID. Die E-ID erhöhtjedoch die Sicherheit und die Nutzerfreundlichkeit bei Online Geschäften.
23DatenschutzDer Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgabendes Datenschutzgesetzes hinaus. Daten dürfen immer nur mitder ausdrücklichen Zustimmung der E-ID-Nutzerinnen und-Nutzer weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen ihrerseitsdürfen Daten nur für Identifizierungen verwenden. Sie dürfensie weder für andere Zwecke nutzen noch weitergeben, auchnicht an die Online-Dienste. Und sie müssen die Daten in derSchweiz speichern. Die E-ID-Systeme müssen zudem einenhohen Informatik-Sicherheitsstandard aufweisen, damit derSchutz der Daten jederzeit gewährleistet ist. Zu Daten derOnline-Dienste wie etwa zu Gesundheits- oder Bankdatenhaben E-ID-Anbieterinnen in keinem Fall Zugang.AufgabenteilungStaat – PrivateBei der neuen E-ID sind die Aufgaben aufgeteilt. DerBund nimmt seine hoheitlichen Aufgaben wahr: Erstens prüfter die Identität der einzelnen Personen und stimmt derAusstellung jeder einzelnen E-ID zu. Zweitens anerkennt undkontrolliert er alle E-ID-Anbieterinnen. Die technische Umsetzung überträgt der Bund diesen Anbieterinnen: So könnenprivate Unternehmen, Kantone oder Gemeinden konkreteE-ID-Lösungen anbieten. Ziel dieser Aufgabenteilung ist, denE-ID-Anbieterinnen zu ermöglichen, flexibel auf die technischen Entwicklungen und auf die Bedürfnisse von verschiede nen Personengruppen zu reagieren. Und die Nutzerinnen undNutzer können die Angebote verschiedener Anbieterinnenvergleichen und die für sie beste Lösung wählen.UnabhängigeAnerkennungund KontrolleWer die E-ID anbietet, muss vom Bund anerkannt werdenund untersteht dessen Kontrolle. Dazu setzt der Bundesrateine Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM) ein. Sie ist fürdie Anerkennung der verschiedenen E-ID-Anbieterinnen undvon deren technischen Systemen zuständig. Sie kontrolliertzudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben,etwa im Bereich des Datenschutzes. Die Kommission kann einerE-ID-Anbieterin, die gegen das Gesetz verstösst, die Zulassungentziehen.
24Zweite Vorlage: E-ID-GesetzArgumenteReferendumskomiteeDas E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweiskommerzialisieren und durch private Anbieter herausgebenlassen: den digitalen Schweizer Pass. An die Stelle derPassbüros würden Unternehmen wie Banken und Versiche rungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnenund Bürger verwalten. Gegen die Privatisierung wehrtsich eine breite Allianz von Organisationen und Parteien.Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.DigitalerSchweizer PassDie elektronische Identität (E-ID) ist ein neuer amtlicherAusweis: der digitale Schweizer Pass. Grundlage ist das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Die E-ID sollim Internet als Nachweis der eigenen Identität verwendetwerden können und ist vergleichbar mit der Identitätskarteoder dem Schweizer Pass im realen Leben.Bund wird zumDatenlieferantenMit der Kommerzialisierung der digitalen Identität wirdder Bund zu einem Datenlieferanten degradiert. Das Bundesamt für Polizei würde dafür eigens eine neue Personendatenbank schaffen, um privaten Konzernen die persönlichen Datender Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.UngenügenderDatenschutzIm Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jedeNutzung der E-ID bei einem privaten Unternehmen aufge zeichnet und zentral gespeichert. Dadurch entsteht einMissbrauchspotenzial. Der einzige wirksame Datenschutz wäre,auf die Erhebung von unnötigen Daten zu verzichten.Vertrauen derBevölkerung fehltGemäss repräsentativen Umfragen wollen über 80 Pro zent der Bevölkerung den digitalen Pass nicht von Firmen,sondern vom Staat beziehen. Das Vertrauen in private Unternehmen fehlt. Mit dem E-ID-Gesetz haben sich Bundesrat undParlament über den Willen der Bevölkerung hinweggesetzt.
25Seniorenverbändesagen NeinÄltere Menschen befürchten, dass ihnen die E-ID durchdie privaten Unternehmen aufgezwungen wird. Deshalblehnen der Schweizer Seniorenrat, der Schweizer Verband fürSeniorenfragen und die Vereinigung aktiver Senioren- undSelbsthilfeorganisationen der Schweiz die Vorlage ab.Acht Kantonelehnen dasGesetz abAcht Kantone verwehren dem E-ID-Gesetz ihre Unterstützung, weil sie die Herausgabe von Ausweisen als staatlicheKernaufgabe erachten. Der Kanton Schaffhausen und die StadtZug geben bereits eine eigene E-ID heraus. Der Bund könnteproblemlos selbst einen digitalen Pass herausgeben. Auchunser Nachbarland Liechtenstein schaffte dies innert Jahresfrist.Empfehlungdes ReferendumskomiteesDarum empfiehlt das Referendumskomitee:Neine-id-referendum.chDer Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee.Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.
26Zweite Vorlage: E-ID-GesetzArgumenteBundesrat und ParlamentDas Internet gehört zu unserem Alltag. Auch online kannes nötig sein, sicher zu wissen, mit wem man es zu tunhat. Dazu braucht es eine zweifelsfreie Identifizierungund gleichzeitig den Schutz der persönlichen Daten. Mitder E-ID nach Schweizer Recht, die vom Bund reguliertund anerkannt ist, können Behördengänge einfacher undGeschäfte effizient und sicher im Internet abgewickeltwerden. Davon profitieren alle: die Bevölkerung, dieUnternehmen und die Behörden. Bundesrat und Parlamentbefürworten die Vorlage aus folgenden Gründen:Einfach und sicherEs gibt heute bereits viele Angebote zur elektronischenIdentifizierung – keines davon ist aber vom Bund anerkannt.Es ist deshalb höchste Zeit für eine schweizerische E-ID: Dankder Überprüfung der Identität durch den Bund und demausgebauten Datenschutz können Nutzerinnen und Nutzerim Internet einfach und sicher Waren und Dienstleistungenbeziehen. Sie sind besser vor Missbrauch und Betrug geschützt.Die unübersichtliche Vielzahl von Passwörtern verringert sich,und umständliche Registrierungen fallen weg. Die E-ID ist keinAusweis und hat mit dem Schweizer Pass oder der Identitätskarte nichts zu tun.HandlungsbedarfViele Staaten kennen bereits heute E-ID-Lösungen. DieSchweiz hinkt dieser Entwicklung hinterher. In Wirtschaft undGesellschaft gibt es ein grosses Bedürfnis nach der E-ID, weildamit neue Angebote im Internet möglich werden. Auch dieMehrheit der Kantone unterstützt das neue E-ID-Gesetz.SinnvolleAufgabenteilungBundesrat und Parlament haben sich für eine zukunftsorientierte Lösung mit einer klaren Aufgabenteilung entschie den. Der Bund behält seine hoheitliche Aufgabe, er prüft dieIdentität von Personen und kontrolliert die E-ID-Anbieterinnen. Er bleibt somit Garant für ein sicheres und vertrauenswürdiges System. Die technische Umsetzung überlässt der Bundhingegen Unternehmen, Kantonen und Gemeinden. Dadurchfördert er innovative und kundenfreundliche Anwendungen.So tut jeder, was er am besten kann.
27Datenschutzwird gestärktDas neue Gesetz führt strenge Pflichten zum Umgangmit Daten ein. Persönliche Daten werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der betroffenen Person weiterge geben. Zudem werden nur die jeweils notwendigen Datenübermittelt – für den Jugendschutz wird beispielsweise nurbestätigt, dass eine Person volljährig ist, das Geburtsdatumwird nicht angegeben. Technische und organisatorische Vorgaben garantieren zudem einen hohen Sicherheitsstandardder Informatiksysteme.Schlüssel zurweiterenDigitalisierungDank der E-ID wird vieles im Internet einfacher undsicherer. Darum ist dieses Gesetz auch ein Schlüssel für dieweitere Digitalisierung der Schweiz. Es werden neue Angeboteund Möglichkeiten entstehen. Die Schweiz bleibt am Puls derweltweiten Entwicklung.
Volksabstimmung 7. März 2021 Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» Erste Vorlage Bundesgesetz über elektronische Identifizierungs dienste (E-ID-Gesetz)-Zweite Vorlage Wirtschaftspartnerschafts abkommen mit Indonesien Dritte Vorlage -