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Abschlüsse und Anschlüsse derSekundarstufe I an derGemeinschaftsschuleMinisterium für Kultus, Jugend und Sportwww.km-bw.de
An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler nachihrem individuellen Leistungsvermögen auf unterschiedlichenNiveaustufen. Dies können in den einzelnen Fächern unterschiedlicheNiveaustufen sein.Erst im Abschlussjahr wird in allen Fächern auf einheitlichem Niveau desangestrebten Bildungsabschlusses gelernt und geprüft.www.km-bw.de
SchullaufbahnberatungUm den bestmöglichen Bildungsabschluss für jede Schülerin / jedenSchüler zu finden, wird dazu in Klassenstufe 8 und 9 dasSchullaufbahnberatungsverfahren durchgeführt.Dazu gehören Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte undSchülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 individuelle Beratungsgespräche mit Lernbegleiter(in),Lerncoach, Erziehungsberechtigten und Schülerin / Schüler evtl. zusätzliche Beratungen und Unterstützung durchBeratungslehrkräftewww.km-bw.de
TerminübersichtInformationsveranstaltungenAusgabe ng der SchullaufbahnempfehlungEntscheidung über den SchulabschlussEntscheidung über den Schulabschluss*Okt. bis Dez.01. - 10.Feb.bis 01. Märzbis 15. Märzbis 01. Aprilbis 15. Juni(*bei Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch eine Beratungslehrkraft)www.km-bw.de
Die Erziehungsberechtigten entscheiden mit ihrem Kindabschließend: in Klasse 8, ob in Klasse 9 dieHauptschulabschlussprüfung ablegt werden soll. in Klasse 9, ob in Klasse 10 die Hauptschulabschlussprüfung oder die Realschulabschlussprüfung oder die Versetzung in die Eingangsklasse dergymnasialen Oberstufe angestrebt werden soll*(*nach den Regelungen der Versetzungsordnung der Gymnasien)www.km-bw.de
AbschlüsseSekundarstufe IIAbiturentweder an einerGemeinschaftsschule, an einemallgemein bildenden Gymnasiumoder einem beruflichen GymnasiumRealschulabschluss oderHauptschulabschluss nach Kl. 10Sekundarstufe IGrundschulewww.km-bw.deHauptschulabschluss nach Kl. 9 Alle Abschlussprüfungen sindidentisch zu den Prüfungen an denanderen Schularten. Sie werden auchan denselben Tagen abgelegt.08.03.2018
Anschlüsse an den eitendeBildungsgänge*mit oder ohneHauptschulabschlussMittlerer BildungsabschlussDuale uleGemeinschaftsschuleKl. 10Hauptschulabschluss* Durch den Besuch wird die Berufsschulpflicht erfüllt (ausgenommen VABO)** Unter bestimmten Voraussetzungen kann der mittlere Bildungsabschluss miterworben werden.www.km-bw.de08.03.2018
Anschlüsse an den RealschulabschlussAllgemeine oderFachgebundeneFachhochschulreifeDuale undschulischeAusbildung schulen***BerufsoberschuleZugang nur nach Abschlusseiner BerufsausbildungAllgemeine rstufeeinesallg. lusswww.km-bw.de* Zugang nur mit Französisch als 2. Fremdsprache**z.T. über aufeinander aufbauende BK08.03.2018oder durchZusatzprogramme***Erwerb FHR oder anschließender Hochschulzugangfür beruflich Qualifizierte
Übergangsvoraussetzungen nach Klasse 10der Gemeinschaftsschule auf:Niveaudie Sek. II einerGemeinschaftsschuledie Sek. II eines allgemeinbildenden Gymnasiumsdie Sek. II eines § 11 Satz 1 Nummer 2 GMS VO§ 6 Absatz 2 Nummer 2 Satz 1MVOAufnahmeverordnung beruflicheGymnasienIn zwei der Fächer D, M, und E mind.2,0 und im dritten dieser Fächer mind.3,0; sowie in allen für die Versetzungmaßgebenden Fächern mind. einenDurchschnitt von 3,0.In zwei der Fächer D, M und ESchnitt in D, M, und derweiterzuführenden Pflichtfremdsprache (E) mind. 3,0 und in keinemdieser Fächer schlechter als 4,0.Leistungen wurden durchgängig aufE-Niveau bewertet.Leistungen wurden durchgängigauf E-Niveau bewertet.Leistungen wurden durchgängigauf E-Niveau bewertet.Versetzungsordnung Gymnasien,analog § 11 Satz 1 Nummer 1 GMS VO§ 5 MVOAufnahmeverordnung beruflicheGymnasienU.a. Durchschnitt aus den Noten aller fürdie Versetzung maßgebenden Fächer4,0 oder besser; Durchschnitt aus denNoten der Kernfächer mind. 4,0; keineLeistungen in den Kernfächern mit 6,0.Es wird die VersetzungsordnungGymnasien angewandt.Versetzungszeugnis einer GMS amEnde Kl. 10 in entsprechenderAnwendung der VersetzungsordnungGymnasien.Emind. 2,0 und im dritten dieserFächer mind. 3,0; in allen für dieVersetzung maßgebenden Fächernmind. einen Durchschnitt von 3,0;sowie mind. 3,0 in F.Zusätzlich:Französisch ab Kl. 6 PflichtZusätzlich:Französisch ab Kl. 6 Pflicht
weitere Informationen unter:www.km-bw.dewww.km-bw.de08.03.2018
Sekundarstufe I Sekundarstufe II Hauptschulabschluss nach Kl. 9 Abitur entweder an einer Gemeinschaftsschule, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einem beruflichen Gymnasium Abschlüsse Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Kl. 10 Alle Abschlussprüfungen s