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Lexware Unternehmertage „Jahresabschluss“, März 2017Z U S A M M E N FA S S U N G D E S E X P E R T E N - C H AT SMIT THOMAS KRÜGERThema: Jahresabschluss 2016 mit Lexwarebuchhalter für bilanzierende UnternehmenUnser Experte Thomas Krüger beantwortet Fragen zum Thema Jahresabschluss 2016 mit Lexwarebuchhalter für bilanzierende Unternehmen und angrenzende Fragestellungen. Im Folgenden haben wirdie Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.Sonstige Vermögensgegenstände und UmsatzsteuerFrage: Buchung auf sonst. Vermögensgegenstände – Nebenkostenabrechnung wird in 2017 geschrieben, sie sollte in 2016 noch als Erlöse erfasst werden. Die Buchung wäre: „Sonstige Vermögensgegenstände an Erlöse Nebenkosten“. Was ist dann mit 19% USt? Darf das schon in 2016 gebucht werden?Oder muss nur der Nettobetrag gebucht werden? Was passiert in diesem Fall mit Steuerautomatikbei dem Erlöskonto?Antwort: Sie müssen die Umsatzsteuer (USt) in 2016 buchen und mit Ihrer USt-Voranmeldung an dasFinanzamt melden bzw. abführen.Frage: Sonstige Vermögensgegenstände: die Rechnung für Nebenkosten 2016 schreiben wir im März2017. Diese Einnahme sollte im Jahr 2016 noch erfasst werden. Wir würden dann zum Beispiel 1500an 8400 buchen. Das Problem ist die USt von 19%. Diese USt ist am 31.12.16 noch nicht fällig. DieSteuerautomatik erlaubt es aber nicht, die USt 19% rauszunehmen. Wie soll man diesen Fall richtig in2016 und die Rechnung in 2017 buchen?Antwort: Ich würde sagen, die USt gehört auch in das Jahr 2016 und muss mit der USt-Voranmeldung fürDezember angemeldet und bezahlt werden. In dem Fall würde kein Problem mit der Umsatzsteuerautomatik bestehen. Fragen Sie hierzu am besten Ihren Steuerberater.Frage: Die USt-Voranmeldung für Dezember ist schon lange raus. Ich könnte es nur im Rahmen vonUSt-Erklärung korrigieren bzw. die Nachzahlung melden. Dann müsste man für die Rechnung in 2017die Erlöse gegen die sonstigen Vermögensgegenstände wieder ausbuchen. Sonst wäre die USt doppelt an das Finanzamt bezahlt. Verstehe ich das richtig?Antwort: In 2017 würde ich die Rechnung nicht mehr buchen, weil ich sie ja schon 2016 eingebucht habe.Bei Geldeingang würde ich Bank / Sonstige Vermögensgegenstände buchen und damit sollte dann dieE1500 wieder ausgeglichen sein.1

Übertragung von externen BuchungssätzenFrage: Ich möchte für mehrere Monate ausgewählte Buchungssätze (aus einer externen Buchungsdatei) in meinen Buchungsstapel übertragen. Wie kann ich das machen, ohne mir den bestehendenDatensatz zu schädigen?Antwort: Sie importieren Buchungsdaten über den Menüpunkt Datei / Import oder Datei / Datev-Schnittstelle / Datev-Import. Wichtig ist, dass die Buchungssätze nach dem Import in den Buchungsstapelwandern. Wenn Sie noch Buchungen im Stapel haben, würden sich diese Buchungen natürlich mit denimportierten Buchungssätzen vermischen. Zum Import finden Sie auch im Support-Bereich eine ausführliche Anleitung.Frage: Die Buchungen, die ich durch den Import ersetzen will, befinden sich nicht mehr im Stapel,sondern schon im Journal. Die möchte ich gerne loswerden und den gesamten Zeitraum durch dieBuchungen aus meiner externen Datei (cvs) ersetzen. Wo finde ich im Support eine Anleitung, wieich das am besten mache?Antwort: Es ist leider nicht möglich, in einer aktuellen Firma Buchungsdaten durch andere Buchungsdatenzu ersetzten. Würden die vorhandenen Buchungen noch im Stapel stehen, könnten Sie den Stapel löschen. Sobald sie im Journal stehen, ist kein Löschen mehr möglich. Sie könnten nur stornieren. Eventuellbleibt Ihnen nichts Anderes übrig, als eine neue Firma anzulegen.Buchung für Einstellung des InvestitionsabzugsbetragsFrage: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist bezüglich der Buchung für Einstellung des Investitionsabzugsbetrags. Die zweite Frage ist zu den Buchungen, wenn die betroffene Anschaffung getätigtworden ist. Wir benutzen SKR 03.Antwort: Da Ihre Frage sehr umfangreich in der Beantwortung ist, würde ich gerne auf den Support-Bereich der Lexware unter www.lexware.de/support verweisen. Im Bereich Lexware buchhalter finden Sieein FAQ zu diesem Thema. Dort wird ausführlich beschrieben, wie Sie vorgehen müssen.Jahresabschluss: Fehler bei der UmsatzsteuervoranmeldungFrage: Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in der Buchhaltung Fehler festgestellt, diedie Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuer betreffen. Ist es erforderlich, die Umsatzsteuervoranmeldungendes jeweiligen Monats zu korrigieren oder reicht es aus, dass die Umsatzsteuererklärung des Jahreskorrekt ist?Antwort: Sie können die Fehler aus den USt-Voranmeldungen über die USt-Jahreserklärung berichtigen.Sie korrigieren natürlich die fehlerhaften Buchungen. Sie verschicken aber keine berichtigten Voranmeldungen mehr, sondern melden die Differenz mit der USt-Jahreserklärung. Es wäre natürlich auch nichtfalsch, korrigierte USt-Voranmeldungen zu versenden.Alle Steuererklärungsformulare mit Lexware-ProgrammenFrage: Bislang waren die Erstellung und der elektronische Versand der Steuererklärungen nur für dieUmsatzsteuer mit Lexware möglich. Man musste auf externe Programme z.B. der Steuerverwaltungzurückgreifen. Das elektronische KSt Erklärungsformular wurde immer sehr spät ins Netz gestellt.Wann wird Lexware diese Steuererklärungen in sein Programm einbinden? Ich meine alle Steuererklärungsformulare, die eine Kapitalgesellschaft, die eine Bilanz erstellt und diese elektronisch übermittelt,benötigt. Sonst muss man sich diese zwar gratis über Elster und sonstige Programme der Finanzver-2

waltung selber im Netz suchen, um diese entsprechend auszufüllen und elektronisch ans FA versenden. Diese Steuerformularmasken einzubinden in Lexware dürfte kein Problem darstellen.Antwort: Bisher können Sie aus dem Lexware buchhalter / plus / pro / premium die E-Bilanz, das Formular EÜR und die USt-Erklärung (ab buchhalter plus) versenden. Es gibt von Lexware das SoftwarepaketLexware neue steuerkanzlei. Damit kann man Körperschaftsteuererklärungen erstellen. Es ist ein sehrumfassendes Steuererklärungstool der Fa. ADDISON angeschlossen. Das Programm Lexware neuesteuerkanzlei wäre eventuell eine Lösung. Ist aber hauptsächlich für Steuerberater gedacht. Dort wäre esmöglich auch die anderen Erklärungen aus dem Programm heraus zu versenden. Lexware neue steuerkanzlei ist die Premium-Lösung und enthält alle Module.Ein Tool für Soll-Ist-Vergleich und LiquiditätskontrolleFrage: Bei Erstellung einer E/A soll zugleich (ohne Bilanzierung) eine Liquiditätskontrolle bzw. einSoll-Ist-Vergleich unter Berücksichtigung von Rückstellungen für Forderungen und Verbindlichkeitensowie von getätigten Ausgaben für Investitionsgüter, die linear abgeschrieben werden, erstellt werden.Kann ich dies in der Software abbilden, und wenn ja – wie?Antwort: In der Software können Sie leider keine Liquiditätskontrolle durchführen. Der Soll-Ist-Vergleichwäre möglich, bei einer E/A-Rechnung aber schwer darstellbar.Frage: Wenn ich es richtig verstehe, würde sich ein Soll-Ist-Vergleich dann aber nur auf den Vergleichzwischen bebuchten Konten (Bewegungen) und den entsprechenden Budgetangaben je Konto beziehen, richtig?Antwort: Genau so ist es richtig.Frage: Bietet Haufe/Lexware eine Software an, mit der es möglich ist, die gewünschte Liquiditätskontrolle unter den dargestellten Prämissen durchzuführen und einen Soll-Ist-Vergleich auf dieser Basisübersichtlich darzustellen?Antwort: Der Liquiditätsplaner von Lexware deckt die wesentlichen Punkte dieser Anforderung ab.Anlagespiegel mit E-Bilanz versendenFrage: Meine E-Bilanz ist fertig, die Steuererklärungen sind mit Lexware erstellt. Die Abschreibungsliste kann ich dieses Jahr noch einmal in Papierform mitgeben. Wird es zukünftig eine Möglichkeitgeben, alte Abschreibungslisten, die bisher mit der Hand erstellt wurden, bei Lexware financial office(ohne pro) einzugeben und/oder an die E-Bilanz anzuhängen?Antwort: In der E-Bilanz werden Sie die Möglichkeit erhalten, den Anlagespiegel mit Ihrer Bilanz zuversenden.Fragen zum Versand von Eröffnungsbilanz und E-BilanzFrage: Wir müssen eine E-Bilanz erstellen. Wird diese bei der elektronischen Übertragung an dasFinanzamt gleich mit übertragen und werden auch die Kontonummer mit übertragen?Antwort: Die E-Bilanz können Sie aus Ihrem Lexware buchhalter direkt über das ELSTER-Tool an dasFinanzamt übertragen. Es wäre möglich, in der E-Bilanz das Kontenblatt mit zu übertragen.3

Frage: Bedeutet das, dass an das Finanzamt nur die Beträge übermittelt werden, aber keine Konten?Antwort: Wenn Sie mögen bzw. wenn das Finanzamt das wünscht, können auch die Konten mit übermittelt werden. Das entscheiden Sie in der E-Bilanz.Frage: Wie kann ich die Kontonummern aus der E-Bilanz und bei der Übertragung des Jahresabschlusses mit verschicken?Antwort: In der E-Bilanz haben Sie die Möglichkeit, die Kontennachweise mit zu versenden.Frage: Ich habe bei der E-Bilanz Zentrale bei der Bilanz, Guv und Gewinnermittlung ein Häkchengemacht, reicht dies auch für die Eröffnungsbilanz?Antwort: Sie können die Auswahl ändern und in der E-Bilanz unter Bilanzart aus einer Liste die Eröffnungsbilanz auswählen. Die Eröffnungsbilanz müssen Sie aber nicht jedes Jahr an das Finanzamt übermitteln. Esreicht Ihr Jahresabschluss. Sollte Ihr Finanzamt das trotzdem wünschen, können Sie die Eröffnungsbilanzseparat aus der E-Bilanz versenden. Sie müssten dann am Anfang des Jahres die Eröffnungsbilanzversenden und wenn der Abschluss fertig ist, die Schlussbilanz.Frage: Wenn ich noch einmal eine neue Firma anlegen würde und das Häkchen dann bei der Eröffnungsbilanz mache, dann wird alles am Jahresende elektronisch an das Finanzamt gesendet. So auchdie geforderte Eröffnungsbilanz, oder?Antwort: Das spielt keine Rolle. Es sind immer zwei einzelne Vorgänge. Egal in welcher Firma.Die Lohndaten werden im Lexware-Lohnprogramm gekürztFrage: Zur Erstellung der Bilanzzahlen zum 31.12. sind auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaftauszuweisen. Die Lohndaten (Brutto-Löhne der Mitarbeiter) werden im Lexware-Lohnprogrammjedoch gekürzt um die Anteile für Altersvorsorge (Barlohnumwandlung). Diese Brutto-Löhne müssenaber gemeldet werden. Wie kann man das korrigieren, damit in der Bilanz der korrekte Beitrag fürEntgeltmeldung ausgewiesen werden kann?Antwort: Leider lässt sich das nicht korrigieren. Sie müssen den Beitrag manuell einbuchen.In Lexware buchhalter nachträglich Änderungen vornehmenFrage: Wie kann man in Lexware buchhalter nachträglich in 2016 – obwohl der Jahresabschlussschon durchgeführt worden ist – noch Änderungen vornehmen?Antwort: Den Jahresabschluss können Sie unter dem Menüpunkt „Extras – Jahresabschluss“ wiederöffnen. Eine genaue Anleitung finden Sie im Support-Bereich.Jahresabschluss 2016 vor 2015Frage: Ich habe 2015 den vorläufigen Jahresabschluss gemacht. Kann ich im Jahr 2016 denendgültigen machen, ohne das Jahr 2015 abzuschließen?Antwort: Ja, das können Sie!Bilanzierender Ist-Versteuerer mit doppelter BuchführungFrage: Ich bin Ist-Versteuerer. Jedoch arbeite ich mit der doppelten Buchführung und mache keine4

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern bilanziere. Kommen nur die Buchungen in den Abschluss,die bezahlt werden?Antwort: Nein. Bei der Bilanzierung kommt es darauf an, welchem Wirtschaftsjahr Erträge und Aufwendungen zuzuordnen sind. Stimmen Einnahme und Ertrag bzw. Ausgabe und Aufwand zeitlich nicht überein,muss ein bilanzierendes Unternehmen daher Rechnungsabgrenzungen vornehmen. Dies kann einerseitsdurch die Bildung aktiver und passiver Rechnungsabgrenzungsposten, andererseits durch den Ausweissonstiger Forderungen und sonstiger Verbindlichkeiten geschehen.Sonstige Verbindlichkeiten oder sonstige VermögensgegenständeFrage: Wenn mit Debitoren- und Kreditorenkonten gebucht wird, müssen dann am Jahresendedie offenen Posten auf die Konten „sonst. Verbindlichkeiten“ oder „sonst. Vermögensgegenstände“umgebucht werden?Antwort: Nein, Ihr Lexware buchhalter zeigt in der Bilanz den Saldo Ihrer Debitoren auf dem Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und den der Kreditoren auf dem Konto „Verbindlichkeiten ausLieferungen und Leistungen“. Zur Bilanz könnten Sie sich noch eine Aufstellung der offenen Debitoren undKreditoren ausdrucken.Saldenvortrag für 2017Frage: Ich habe zum 01.01.2017 mit der Buchhaltung (IST-Versteuerung Bilanz) in Lexware financialoffice begonnen und als Startjahr 2016 hinterlegt, die OPs in 2016 erfasst und den JAB für 2016 gemacht. Den Jahresabschluss für 2016 habe ich noch nicht vom Steuerberater und damit noch keineendgültigen Salden. Kann ich diese dann als Saldenvortrag für 2017 erfassen?Antwort: Die Bestandkonten können Sie als Saldovortrag manuell erfassen, wenn der Steuerberater denAbschluss 2016 fertiggestellt hat.Frage: Wieso kommen plötzlich keine OPs in Lexware buchhalter an, wenn ich die Buchungsliste ausfaktura übertrage? Bei den ersten Ausgangsrechnungen in diesem Jahr hatte es geklappt. Ich nutzeLexware financial office.Antwort: Wenn Sie Lexware financial office nutzen, könnten die Buchungen noch unter „Heute zu tun“im Lexware buchhalter stehen.Firma als Asset-Verkauf veräußertFrage: Ich habe meine Firma GmbH & Co KG, genauer gesagt alle Assets als Asset-Verkauf Anfang2016 zu 100% an eine rumänische Firma verkauft. Ich habe Lexware dieses Jahr als Erstanwendergekauft. Ich habe die GmbH auf den 01.08.2016 beendet und muss also eine Bilanz auf den 01.08.2016machen. Ich nutze den Lexware buchhalter pro. Die Buchhaltung bis hierher hat ganz gut geklapptmit dem Programm. Ich habe auch eine eigene Anlagenbuchhaltung dazu gemacht und die Abschreibungen zum Verkaufszeitpunkt vorbereitet. Können Sie mir hierzu Tipps geben?Antwort: Sie können natürlich zum 01.08.2016 Ihren Jahresabschluss machen und diesen z.B. ausdruckenoder per E-Bilanz versenden.Frage: Was mache ich mit nachlaufenden Kosten, wie zum Beispiel einer Mietnachzahlung für 20132015, die ich erst Ende 2016 erhalten habe?5

Antwort: Die buchen Sie als „Sonstige Verbindlichkeiten“ ein. Eigentlich gehören die Mietnachzahlungenaus den Vorjahren natürlich auch in die Vorjahre.Frage: Ich habe gelesen, dass in dem Jahr, in dem eine Betriebsaufgabe erfolgt, auf jeden Fall SollBesteuerung zu machen ist. Ich muss also den Jahresabschluss 2016 von Ist auf Soll umstellen. Gibtes dazu Tipps? Mein Steuerberater hatte bisher bis Jahresabschluss 2015 auf Ist gebucht, und wirsind bisher beim Finanzamt so eingestellt. Ich habe meine Buchhaltung 2016 von Anfang an auf Sollim Programm eingestellt.Antwort: Im Support-Bereich sollten Sie einen Hinweis dazu erhalten. Die Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung ist im Programm möglich, aber nur ab dem ersten Monat ohne Buchung. Wenn Sie schon aufSollversteuerung stehen, dürften Sie kein Problem haben.Falsche Abschreibungsbeträge in 2016 gebuchtFrage: Ich habe falsche Abschreibungsbeträge in 2016 gebucht – im Journal. Kann ich diese fürdie EÜR 2016 korrigieren? Wenn ja, könnten Sie mir bitte sagen, wie das geht?Antwort: Es bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Buchungen zu stornieren und die richtigen Beträgezu buchen.Jahresabschluss und BetriebsaufgabeFrage: Meine Themen sind Jahresabschluss und Betriebsaufgabe. Das Anlagevermögen ist nochvorhanden und noch nicht abgeschrieben. Was ist umsatzsteuerlich zu beachten? Gibt es dazu Informationen in Lexware Artikeln, die diese Thematik mit Beispielen und Buchungen belegen?Antwort: Bitte schauen Sie einmal ins Internet in den Lexware Support-Bereich unter www.lexware.de/support, Stichwort „Jahresabschluss“. Umsatzsteuerlich fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.Darlehen für ein KfzFrage: Thema ist ein Darlehen für ein Kfz. Es wurden auf Kreditoren gebucht, allerdings mit Zinsanteil.Wie buche ich die Zinsen korrekt um, sodass der Kontostand auf dem Kreditorenkonto richtig ist?Verwende ich ein Verrechnungskonto?Antwort: Sie können auch direkt vom Kreditor auf das Konto Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten buchen. Ich denke aber, dass das Darlehen für das Kfz nicht auf ein Kreditorenkonto gehört.Einfach schon aus Darstellungsgründen sollten Sie für diesen Buchungsfall ein Darlehenskonto bebuchen.Frage: Kann ich die Salden auf ein Darlehenskonto noch umbuchen oder muss ich die Kreditorenbuchungen stornieren?Antwort: Sie könnten den Saldo umbuchen.Konten manuell anpassen, die sich nicht automatisch aktualisierenFrage: Ich muss zwei Konten manuell anpassen, da sie sich nicht automatisch aktualisieren. Wiemache ich das?Antwort: Sie gehen in den Kontenplan, suchen sich die Konten und nehmen die Umstellungen innerhalbdieses Kontos vor.6

Abschluss in Lexware büro easyFrage: Wie genau mache ich den Abschluss in Lexware büro easy?Antwort: Technisch, indem Sie über Menü Extras / E-Bilanz Zentrale als Bilanzierer die E-Bilanz oder alsEÜR-Rechner Extras / Einnahmen-Überschussrechnung das amtliche EÜR-Formular versenden.20%ige Sonderabschreibung 2016 machenFrage: Kann ich eine 20%ige Sonderabschreibung 2016 machen, wenn die Firmengründung erst in2016 war?Antwort: Bitte werfen Sie einen Blick in den § 7g Abs. 5 EStG. Dort finden Sie die Voraussetzungen.Autor: Lexware RedaktionQuelle: www.lexware.de/unternehmertage7

Antwort: Sie müssen die Umsatzsteuer (USt) in 2016 buchen und mit Ihrer USt-Voranmeldung an das Finanzamt melden bzw. abführen. Frage: Sonstige Vermögensgegenstände: die Rechnung für Nebenkosten 2016 schreiben wir im März 2017. Diese Einnahme sollte im Jahr 2016 noch erfasst werden. Wir würden