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Überbauungsordnung Hotel Berchtold22. März 1999Die Stadt im Emmental EnergiestadtBaudirektion BurgdorfÜberbauungsvorschriften (ÜV)Die Überbauungsordnung beinhaltet:» Überbauungsplan» ÜberbauungsvorschriftenLegende zur Änderungsvorlageschwarzrotunveränderter WortlautÄnderungen der VorschriftenÜO Nr. XIII Hotel Berchtold

Überbauungsvorschriften zum Überbauungsplan „Hotel Berchtold“INHALTSVERZEICHNISA)ZIELE UND ABGRENZUNG . 3Ziele, Qualitäten .3Verantwortung .3Geltungsbereich .3Stellung zur Grundordnung .3Elemente der Überbauungsordnung .3Inhalt des Überbauungsplans .3Überbauungsvorschriften .4Leitlinien .4B)BAUVORSCHRIFTEN UND DEFINITIONEN . 4Massgebende Bauvorschriften .4a)Allgemeines .4a) .4b)Baulinien mit Anbaupflicht .4c)Unterirdische Bauteile .4Gestaltung .4Umgebungsgestaltung .4Erschliessung .5C)VEREINBARUNGEN UND INKRAFTTRETEN . 5Vereinbarungen .5Inkrafttreten .5D)GENEHMIGUNGSVERMERKE . 6ÜO Nr. XIII Hotel Berchtold2

A)Ziele und AbgrenzungZiele, Qualitäten1Art. 1Die Überbauungsordnung Hotel Berchtold ist die Grundlage fürdie Realisierung einer Überbauung von hoher städtebaulicher und wohnlicher Qualität. Die Überbauung umfasst Hotel-ö und Geschäftsbauten mitWohnungen sowie eine Parkierungsanlage.Ihre Ziele sind: Eingehen auf die städtebauliche Situation mit klaren Rahmenbedingungen;Hohe Rücksichtnahme auf die geschützten Gebäude;Parkierungsanlage in kurzer Gehdistanz ausserhalb des Hotelareals;Aufwertung der Aussenräume durch Offenlegung des Bachs undBepflanzungsmassnahmen im Bereich der Ufer und der Bahnhofstrasse.Die Mittel, um diese Ziele zu erreichen sind: Volumetrische und klare gestalterische Vorgaben;In den massgebenden Bereichen Baulinien mit Anbaupflicht;Erschliessungskonzept mit Parkierung im Bereich der Bucherstrasse;Aussenraumkonzept unter Miteinbezug der Bahnhofstrasse und desBachs.Verantwortung2GeltungsbereichArt. 2Der Geltungsbereich der Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan gekennzeichnet.Stellung zur Grundordnung2Elemente der ÜberbauungsordnungArt. 3Die Überbauungsordnung besteht aus dem Überbauungsplan,den Überbauungsvorschriften und dem Anhang zu den Überbauungsvorschriften.Inhalt des Überbauungsplans2Die Bauherrschaften und die Projektverfassenden tragen gemeinsam mitder Baubewilligungsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der Zieleund der Qualität. Die einzelnen Projekte sollen immer mit dem Blick für dasGanze erarbeitet werden. Die Interessen aller Beteiligten, der Bewohnerschaft und der Öffentlichkeit, sind ebenso zu berücksichtigen wie die derBauherrschaft.1Soweit die nachfolgenden Überbauungsvorschriften nichts anderesbestimmen, gelten die Vorschriften der jeweils gültigen baurechtlichenGrundordnung.1Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt: ÜO Nr. XIII Hotel BerchtoldLage und Abmessung der Baufelder (A bis E);Baulinien mit Anbaupflicht;Gebäudehöhe der Hauptgebäude;Geschütztes Gebäude;Bereiche für e;Flächen für den motorisierten Verkehr einschliesslich Anlieferung3

und atz (K);Kanal mit Uferbereich;Wesentliche Elemente der Umgebungsgestaltung und der Bepflanzung einschliesslich Bach- und Strassenbereich.Geringfügige Abweichungen von den im Überbauungsplan festgelegtenElementen sind - soweit sie nicht von nachbarrechtlicher Bedeutung sind mit Zustimmung der Baubewilligungsbehörde e Überbauungsvorschriften enthalten die verbindlichen Vorschriftenzum Überbauungsplan.Die Leitlinien zu den Überbauungsvorschriften, bestehend aus Modellund Modellfotos vom 18. Juni 1998 (beigeheftet) des Architekturbüros Giraudi und Partner Architekten AG dienen für die Erarbeitung der Bauprojekteund für die Beurteilung der Baugesuche durch die Baubewilligungsbehörde.Sie enthalten keine verbindlichen Vorschriften. Besteht der Wunsch, wesentlich von diesen Überlegungen abzuweichen, muss aufgezeigt werden, wiedie Ziele der Überbauungsordnung trotzdem erreicht werden.Bauvorschriften und DefinitionenMassgebende Bauvorschriftena) Allgemeines1Art. 4Sofern der Überbauungsplan keine Festlegungen enthält, gelten die Vorschriften der im Zonenplan festgelegten Ersatzzonen und dieVolumen der bestehenden geschützten Bauten. Bauliche Änderungen imBereich der Fassaden und des Dachs und Erweiterungen des geschütztenGebäudes bedürfen der Zustimmung der Kantonalen Denkmalpflege. AufParzelle 446 sind zusätzlich zu den Vorschriften der WG 3 Parkplätze fürden Hotelneubau und in der Nähe liegende Bauten (im Umkreis von höchstens 250 m), die nicht über genügend Parkplätze verfügen und diese nichtauf der eigenen Parzelle anbieten können, zugelassen.b)Baulinien mitAnbaupflicht2c)UnterirdischeBauteile3Die Gestaltungsbaulinien legen die Gebäudefluchten verbindlich fest.Unterirdische Bauteile können auch ausserhalb der Baufelder angeordnet werden.1GestaltungArt. 5Neubauten haben auf die in der Nähe liegenden geschütztenGebäude und auf die Gebäudezeile Lyssachstrasse 22 bis 26 Rücksicht zunehmen. Der Zwischenbau zwischen den Gebäuden Nr. 88 und 94 musssich von seiner Grösse und der Fassaden- sowie der Dachgestaltung herden beiden geschützten Bauten unterordnen. Die Übergangsbereiche zuden geschützten Gebäuden sind sorgfältig auszubilden. Zur Beurteilung dergestalterischen Fragen sind bereits während der Projektierung die Baukommission der Stadt Burgdorf und die Kantonale Denkmalpflege beizuziehen.Umgebungsgestaltung2Mit jeder Baueingabe ist ein separater Umgebungsgestaltungsplan vorzulegen, welcher verbindlich ist. Er muss neben den im Überbauungsplanfestgelegten Elementen zeigen, wie der Fussweg in der Grünfläche entlangdes Bachs geführt wird.3Beim offen geführten Bach östlich des Baufelds A kann in Abweichungdes Überbauungsplans ein Fussgängersteg oder eine transparente Überde-ÜO Nr. XIII Hotel Berchtold4

ckung vorgesehen werden. Die Detailgestaltung ist zusammen mit dem Umgebungsgestaltungsplan vorzulegen.4Die Parkierungsanlage auf Parzelle 446 ist so zu gestalten und zu bepflanzen, dass sie sich ins Quartierbild einordnet.5Für die Kehrichtbeseitigung ist an dem im Überbauungsplan vorgesehenen Standort eine ausreichend grosse allseitig abgeschirmte Sammelstellevorzusehen.Erschliessung1Art. 6Auf der Parzelle 446 sind neben 35 oberirdischen 74 unterirdische Parkplätze zugelassen. Letztere setzen sich wie folgt zusammen: Hotelgebäude und Bahnhofstrasse 9444PP Spätere Nutzung Parzelle 44610PP Übrige in der Nähe liegende Liegenschaften20PPDie oberirdischen Parkplätze sind nur befristet - bis zur Realisierung einesNeubaus auf Parzelle 446 - zugelassen.2Die Erschliessung der Parkierungsanlage muss von der Lyssachstrasseher über die Bucherstrasse erfolgen.3Die notwendigen Veloabstellplätze sind auf den jeweiligen Liegenschaften sicherzustellen.C)Vereinbarungen und InkrafttretenVereinbarungen1Art. 7Die Vereinbarung zwischen den Grundeigentümerinnen undder Stadt Burgdorf vom 23. Februar 1999 betreffend Infrastrukturabgaben,Gestaltung der Bahnhofstrasse usw. bildet einen integrierenden Bestandteildieser Vorschriften.2Die Realisierung der Überbauungsordnung betreffend Sicherstellung derParkierung, Fusswegrecht von der Parkierungsanlage zum Hotel usw. ist mitprivatrechtlichen Vereinbarungen vor Baubeginn sicherzustellen (Eigentums- und Benutzungsrechte, Erstellungs- und Unterhaltspflicht, Kostenbeteiligung, Erschliessungsdienstbarkeiten).InkrafttretenArt. 8Die Überbauungsordnung tritt mit der Genehmigung durch dasKantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.ÜO Nr. XIII Hotel Berchtold5

D)GenehmigungsvermerkePublikation im Amtsblatt:21.11.1998Publikation im Amtsanzeiger:19. und 26.11.1998Öffentliche Auflage:vom 19.11. bis eBESCHLOSSEN DURCH DEN GEMEINDERAT AM 22. FEBRUAR 1999Die Stadtpräsident:Franz HaldimannDer Stadtschreiber:Paul MoserDie Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:Burgdorf, 11. März 1999Der Stadtschreiber:Paul MoserGENEHMIGT DURCH DAS AMT FÜR GEMEINDEN UND RAUMORDNUNG DES KANTONS BERNAM:ÜO Nr. XIII Hotel Berchtold6

XIII Hotel Berchtold Überbauungsordnung Hotel Berchtold 22. März 1999 Überbauungsvorschriften (ÜV) Die Überbauungsordnung beinhaltet: » Überbauungsplan » Überbauungsvorschriften Legende zur Änderungsvorlage schwarz unveränderter Wortlaut rot Änderungen der Vorschriften Baudirektion Burgdorf l t.