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Kapitel 5SteuerungsprozesseLebenszyklusWahl der Rechtsform1123Grundsätzliches zur RechtsformÜbersicht über die RechtsformenFazitAnhang: Merkmale der wichtigstenRechtsformen im Überblick

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform2Warum?„Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen. Sie können zwischenverschiedenen Rechtsformen die passende wählen. Es gibt allerdings weder die optimaleRechtsform, die alle Wünsche erfüllt, noch die Rechtsform auf Dauer. Denn mit der Entwicklungdes Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.“(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. www.bmwi.de)„Für ein (.)Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform langfristig gesehen einer der bedeutendstenEntscheidungen im Gründungsgeschehen. Zahlreiche unternehmensbezogene Weichen werdendadurch gestellt. (.) durch das Rechtskleid (werden) zum Beispiel die Publizitätspflicht oder dieHaftung geklärt.“(Quelle: Manager-Magazin. Ausgabe vom 10.9.2004, www.manager-magazin.de)Die Wahl der „optimalen“ Rechtsform für eine Unternehmen hängtvon dessenRahmenbedingungen ab und erfordert ein sorgfältiges Abwägen aller rechtsformspezifischer Vorund Nachteile.1. Grundsätzliches 1Die Rechtsform einer Unternehmung beschreibt deren Organisationsform(intern), sowie den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit (extern). Sie regelt dieRechtsbeziehungen gegenüber dritten Personen. Der Gesetzgeber stellt einemUnternehmen im Rahmen der Rechtsordnung verschiedene möglicheRechtsformen (Grundformen) zur Verfügung. Generell besteht in DeutschlandWahlfreiheit der Rechtsform (Ausnahmen: Versicherungen, Genossenschaftenoder Hypothekenbanken). Die Wahl der Rechtform ist abhängig vonzahlreichen Faktoren wie Kapitalbedarf oder Unternehmerrisiko, die sich nachArt des Gewerbes unterscheiden. Die Rechtsformen differieren international.(s. deutsche GmbH und englische Ltd.)Abbildung 1Aspekte der Rechtsformwahl(eigene Darstellung nachSchmalen. Grundlagen undProbleme der Betriebswirtschaftslehre. S.91 )

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform3Differenzierung nach GewerbeDienstleistungsbetriebe:Hier geht es hauptsächlich um dieArbeitsleistung des Inhabers. Der Kapitalbedarfkann oft gering gehalten werden. Rechtsform istdie Einzelfirma, die OHG oder KG, in denletzten Jahren auch verstärkt die GmbH.Handelsbetriebe:Der Kapitaleinsatz schwankt nach Sortimenterheblich. Um das Risiko zu minimieren bietetsich die Gründung einer GmbH an.Industriebetriebe:Das produzierende Gewerbe kommt oft nichtohne hohe Investitionen in technische Anlagenund Maschinen aus. Der Kapitaleinsatz isterheblich. Rechtsformen sind (auch im Hinblickauf das Unternehmerrisiko) die GmbH oder dieAG.(nach Uwe-Peter Egger / Peter Gronemeier. Existenzgründung. S.4f.)2. Übersicht über die wichtigsten RechtsformenAbbildung 2Wichtige RechtsformenprivaterBetriebeimÜberblick(eigene Darstellung nachWöhe. Einführung in dieAllgemeineBetriebswirtschaftslehre.S.318)2.1. Einzelunternehmen 2Hier liegt die volle Verantwortung beim Unternehmer selbst, der als Kaufmanndas Unternehmen repräsentiert und mit seinem Privatvermögen alleine undunbeschränkt haftet. Er führt seine Geschäfte unter dem Familiennamen.Finanzielle Mittel stammen aus den Einlagen des Inhabers (Privatvermögen),dem auch die alleinige Leitungsbefugnis zu steht.Eine Risikominimierung wäre durch die Gründung einer Ein-Mann-GmbHmöglich.EinzelunternehmungRechtsform die hohekaufmännischeEntscheidungsfreiheit miteinem hohen RisikodurchunbeschränkteHaftung paart

gsfreiheitStabilitäteinfache, formlose GründungVerrechnung von VerlustenWahl der Rechtsform4Nachteilehohes Risiko durch unbeschränkteHaftungProbleme bei der Kapitalbeschaffung2.2. PersonengesellschaftenPersonengesellschaften stellen einen Zusammenschluss von (mehreren)Gesellschaftern dar. Mindestens ein Gesellschafter haftet dabeigesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die selbstkeine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.PersonengesellschaftZusammenschluss vonGesellschaftern;Gesellschaftbesitz keineRechtspersönlichkeit2.2.1. Offene Handelsgesellschaft (OHG) 3Die OHG ist die typische Rechtsform kleinerer bis mittelgroßer Unternehmen,die von mehreren Unternehmern gemeinschaftlich betrieben werden.Grundsätzlich besitzt in der OHG jeder Gesellschafter Geschäftsführungskompetenz. Die Haftung vollzieht sich gesamtschuldnerisch, sowohl mit demGesellschaftsvermögen der OHG, als auch mit dem Privatvermögen derGesellschafter. Dies sichert der OHG hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit beiBanken und Geschäftspartnern.OHGRechtsform mit hohemAnsehen und hohemHaftungsrisiko für kleinebis mittlere UnternehmenVorteileNachteilehohe Kreditwürdigkeithohes Haftungsrisikohohes Ansehenallgemeine Geschäftsführungskompetenzkein Mindestkapital2.2.2. Kommanditgesellschaft (KG)4Der Zweck einerKommanditgesellschaft ist der Betrieb einesHandelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma. Dabei unterscheidet sich dieKG von anderen Personengesellschaften vor allem durch die unterschiedlichenHaftungsverhältnisse der Gesellschafter. So ist die Haftung derKommanditisten (Teilhafter)auf deren Vermögenseinlage beschränkt,während bei den Komplementäre (Vollhafter) keine Haftungsbeschränkungstattfindet (Æhohe Kreditwürdigkeit). Die Leitung der KG erfolgt durch einenKomplementär.KGBietet gute Möglichkeitder heitaber hohem Risiko fürVollhafter

SteuerungsprozesseVorteileKommanditisten nur TeilhafterEntscheidungsfreiheit für Vollhaftergute Möglichkeiten derKapitalbeschaffungEntnahmemöglichkeitkein MindestkapitalWahl der Rechtsform5NachteileKomplementär ist Vollhafter(Risiko!)Ausscheiden des Vollhafters bewirktAuflösen der KGhohe KreditwürdigkeitAus der Praxis:Die Kathrein KG(Quelle: www.kathrein.de)2.2.3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oderBGB-Gesellschaft 5Die Gesellschafter einer GbR schließen sich zur Verfolgung einesgemeinsamen Zwecks zusammen. Typische Anwendungsfälle einer GbR sindnicht-gewerbliche Personenvereinigungen (z.B. in der Landwirtschaft) sowieGeschäftspartnerschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften).Die Rechtsform ist durch weitreichenden Handlungsspielraum und dasunkomplizierte Gründungsverfahren (mündliche Vereinbarungen sindausreichend) gekennzeichnet. Die Mitglieder der GbR haften dabei jeweils mitdem Partnerschaft, die einenbreiten Handlungsspielraum für die Gesellschafter lässt

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform6VorteileNachteilekeine Firma, keine Eintragung inspersönliche und unbeschränkteHandelsregisterHaftung der Gesellschafter für dieVerbindlichkeiten der GbRgrundsätzlich Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht für alleGesellschafterunkomplizierte, formlose Gründungkein Mindestkapital2.2.4. Stille Gesellschaft 6In der stillen Gesellschaft beteiligt sich ein stiller Gesellschafter, der nachaußen hin nicht in Erscheinung tritt, mit Einlagen aus seinem Privatvermögenan einem Handelsgewerbe. Stille Gesellschafter werden sowohl an Gewinn alsauch an Verlust beteiligt. Die Haftungsobergrenze bildet die Höhe der Einlage.Vorteileauf die Einlage beschränkte HaftungKapitalgeber erscheinen nicht alsGesellschafter (Anonymität)Stille GesellschaftRechtsform die GesellschafternAnonymitätundHaftungsbeschränkung bietetNachteilenur Kontrollrecht für Gesellschafter2.3. Kapitalgesellschaften 7Die Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsform des privaten Rechts, die imGegensatz zur Personengesellschaft, als juristische Person eine eigeneRechtspersönlichkeit besitzt. Die Haftung ist grundsätzlich aufdasGesellschaftsvermögen beschränkt. Meist arbeiten die Gesellschafter nichtselbst an der Gesellschaft mit, sondern werden durch deren Organe vertreten.Kapitalgesellschaften unterliegen der erweiterten Publizitäts- undPrüfungspflicht. Sie werden in Größenklassen (kleine, mittelgroße und großeGesellschaften) eingeteilt. Für kleine und mittelgroße Gesellschaften geltenErleichterungen bezüglich Art und Umfang der Offenlegung desJahresabschlusses (dies auch zum Schutz vor dem Einblick der Konkurrenz).Vollständige Publizitäts- und Prüfungspflicht giltfür großeKapitalgesellschaften sowie größenunabhängigfür alle ImGegensatzzuPersonengesellschaften,die als eine GesellschaftvonMitunternehmernangelegt sind, stellenKapitalgesellschaften,eine Gesellschaft vonKapitalgebern dar.

SteuerungsprozesseBilanzsumme(in Euro)Umsatz(in Euro)BeschäftigteBilanzGewinn- fung (§316HGB)Wahl der RechtsformKleineGesellschaftenbis schaftenbis 13.750.000,00 über 13.750.000,00bis 6.875.000,00bis 27.500.000,00 über 27.500.000,00bis 50x-bis 250xxüber 250xxxHR8-xxHRxxxBA9, HRx7(Quelle: Schmolke/Deidermann: Industrielles Rechnungswesen S.267 / HGB §267)Für die Zuordnung müssen zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zutreffend sein.102.3.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 11Die GmbH ist unter kleinen und mittelständischen Unternehmen die amhäufigsten gewählte Gesellschaftsform. Sie stellt eine Handelsgesellschaft miteigener Rechtspersönlichkeit und festen Stammkapital, das mindestens 25.000Euro betragen muss, dar. Die Haftung gegenüber Dritten ist auf dasGesellschaftsvermögen beschränkt.Die Geschäftsführung der GmbH kann sowohl von Gesellschaftern als auchvon Nichtgesellschaftern übernommen werden und wird von derGesellschafterversammlung bestellt und falls vorhanden (ab 500 Beschäftigten)durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Das Gründungsverfahren der GmbH istkomplex.Sonderfall: Die Ein-Mann-GmbHAuch als Einzelunternehmer ist es möglich eine GmbH zu gründen und soderen Vorteile zu nutzen. Als Geschäftsführer des Unternehmens vereint manweitgehende Entscheidungsfreiheit und Risikominimierung.Vorteileauf Gesellschaftsvermögenbeschränkte Haftungauch Sacheinlagen als StammkapitalmöglichMindestkapital 25.000 EuroSicherheiten für KreditgeberNachteileaufwendige Buchführung undRechnungslegungkompliziertes Gründungsverfahreneingeschränkte EntscheidungsfreiheitGmbHRechtsform für mittelständische Unternehmen,dieHaftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögenbietet.

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform8Aus der Praxis.Die Bosch GmbH(Quelle: www.bosch.de)2.3.2. Aktiengesellschaft (AG) 12Die Rechtsform der AG ist typisch für große, kapitalintensive Unternehmen.Die Kapitalbeschaffung erfolgt auf dem allgemeinen Kapitalmarkt über dieAktienausgabe an Aktionäre. Typisch für die AG ist ihr bestimmtes, in Anteile(Aktien) zerlegtes Grundkapital.GründungDie gesetzliche Vorschriften zur Gründung einer AG werden durch dasAktiengesetz im Einzelnen geregelt. Bei Gründung müssen mindestens fünfAktionäre sowie 50.000 Euro Grundkapital vorhanden sein. Die Gründungeiner AG ist komplex und kostenintensiv.HaftungDie Aktionäre haften nur in Höhe ihrer Kapitalanteile.Leitung der UnternehmungDie Leitung der AG verteilt sich (nach AktG §§ 76 ff) auf die drei OrganeVorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.AGRechtsform großerUnternehmen mithohem Kapitalbedarf

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform9Abbildung 3Organeder Aktiengesellschaft(eigene Darstellung nachSchmalen. Grundlagen undProbleme der Betriebswirtschaft.S.94f.)Große deutsche AktiengesellschaftenZu den größten deutschen Publikumsaktiengesellschaften (mit dem höchstenBestand an Aktionären) zählen die Volkswagen AG mit ca. 730 000Aktionären 13 und die Siemens AG mit ca. 580 000 Aktionären14.Vorteileeinfache Möglichkeit derKapitalbeschaffungbeschränkte Haftungauf langfristige Dauer angelegtNachteilemehrfache Steuerbelastung fürAnteilseigner bei Gewinnausschüttungweitere rechtsformbedingte Kostenaufwendige Führungkomplizierte und teure GründungGrundkapital 50.000 Euro

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform10Aus der Praxis.Die Siemens AG2.3.3. Sonderform: Kleine AG 15Die kleine AG ist eine Rechtsform für mittelständische Unternehmen, denenbisher die Aktienemission nicht möglich war. Zur Gründung ist auch hier einMindestkapital von 50.000 Euro nötig. Der Kreis der Aktionäre besteht meistnur aus wenigen Personen. Geleitet wird das Unternehmen von einemVorstandsmitglied. Hat das Unternehmen weniger als 500 Mitarbeiter ist keinAufsichtsrat vorgesehen. Wichtige Beschlüsse und Entscheidungen werden aufder Hauptversammlung getroffen. Die Aktien der kleinen AG werden nicht ander Börse gehandelt.Vorteileeinfache Möglichkeit zurKapitalbeschaffungbeschränkte Haftungvereinfachte Gründung und FührungVerzicht auf strengePublizitätsvorschriftenNachteilehohe Steuerbelastung undrechtsformbedingte KostenGrundkapital 50.000 EuroKleine AGAlternative zur GmbHfür mittelständischeUnternehmenund Existenzgründer

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform112.3.4. Eingetragene Genossenschaft (e.G.) 16Idee der Genossenschaft ist eine solidarische, gemeinschaftliche Kooperationvon mindestens sieben Mitgliedern, gegründet um den Nutzen des Einzelnenzu mehren (gemeinsamer Einkauf um Nachfragemacht zu stärken, gemeinsameWerbung.). Die Höhe des Grundkapitals der Genossenschaft ist gesetzlichnicht festgelegt, sondern richtet sich nach Anzahl der Mitglieder und Höhederen Einlage. Auf der Generalversammlung hat jedes Mitglied unabhängigvon seinen Anteilen nur eine Stimme. In der Satzung ist im einzelnem geregeltob die Genossen im Konkursfall Nachschusszahlungen zu leisten haben. Trittein Genosse aus, so erhält er seine Anteile zurück (Ædas Eigenkapital der e.G.wird vermindert). Die Genossenschaft ist zur Bildung gesetzlicher Rücklagenverpflichtet, die einen Teil des Eigenkapitals darstellen, der nicht von derMitgliederbewegung berührt wird und so die Kreditwürdigkeit der e.G.sichert.Vorteileeinfache GründungHaftungsbeschränkungKreditwürdigkeitAus der Praxis.Die Volksbank Raiffeisenbank eG(Quelle: www.raiba-roth-schwabach.de)Nachteileschwankendes Eigenkapital durchMitgliederbewegungevtl. Nachschusspflichtnur eine Stimme pro Mitgliedunabhängig von EinlagenGenossenschaftKooperation zurFörderung allerMitglieder

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform122.4. MischformenAuch Mischformen wie die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einerPersonengesellschaft sind rechtlich anerkannt. Diese Rechtsformen tragenZüge von Personen- und Kapitalgesellschaften und sollen sopersonengesellschaftliche Vorteile (geringe gesetzliche Regelungen) mit denender Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung) verbinden.MischformenTragen Züge vonPersonen- undKapitalgesellschaften2.4.1. GmbH & Co. KG 17Eine bevorzugte Rechtsform im Bereich mittelständischer Unternehmen ist dieGmbH & Co. KG. Sie ist eine spezielle Form der KG, deren Komplementäreine GmbH ist. Durch die Rolle der GmbH als Vollhafter wird das hoheHaftungsrisiko der KG auf das Gesellschaftskapital beschränkt. In der Praxiswird von dieser Mischform wie von einer gesetzlichen Rechtsform Gebrauchgemacht.In einer typischen GmbH & Co. KG besteht der einzige Sinn und Zweck derGmbH darin, die Rolle des Komplementärs zu übernehmen.Weitere Formen der GmbH & Co. KGGmbH & Co. KGPersonenidentität bezüglich Gesellschafter der GmbHim engeren Sinneund Kommanditisten der KGGmbH & Co. KGKommanditisten der KG sind nicht an GmbH beteiligtim weiteren SinneEin-Mann-GmbH &GmbH deren Gesellschafter zugleich der einzigeCo. KGKommanditist der KG istEinheitsgesellschaftDie Anteile der GmbH werden von der KG gehaltenVorteileHaftungsbeschränkungErleichterung des Nachfolgeproblems,da Komplementär juristische Person isteinfache Kapitalbeschaffung durchAufnahme von KommanditistenSteuervorteile durch die Möglichkeit,Gewinne in die steuerlich günstigereRechtsform zu verlagernkeine PublizitätspflichtNachteiledoppelte RechnungslegungKreditgeber verlangen oftweitergehende Sicherheitenkomplexes GründungsverfahrenMindestkapital von 25.000 EuroGmbH & Co. KGBevorzugte RechtsformmittelständischerUnternehmen, dieVorteile der GmbH mitdenen der KG verbindet

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform13Aus der Praxis:Die Kabel Deutschland GmbH und Co. KG(Quelle: www.kabeldeutschland.de)2.4.2. AG & Co. KG 18Die AG & Co. KG ist der GmbH & Co. KG ähnlich. Komplementär ist hier dieAG. Der Wechsel der Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist durchAkteinverkauf vereinfacht. Die Rechtsform bietet durch die Möglichkeit derAktienemissionen gute Finanzierungsmöglichkeiten.Vorteilegute FinanzierungsmöglichkeitenMöglichkeit des Wechsels derGesellschafterweitere Befugnisse fürGeschäftsführerAG und Co. KGDer GmbH & Co. KGähnlich, bietetFinanzierungsmöglichkeiten der AGNachteileMindestkapital 50.000 Euro für AGhohe rechtsformspezifische Kostenkomplexe Führung2.4.3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 19Die Rechtsform der KGaA vereint Merkmale der KG mit denen einerAktiengesellschaft. Sie verfügt über die gleichen Organe wie eine AG, diejedoch um einen Kommanditaktionärs-Beirat erweitert werden können. DenVorstand der KGaA stellen die Komplementäre (mindestens ein persönlichhaftender Gesellschafter), denen so auch die Geschäftsführung obliegt. DieKommanditisten sind am Grundkapital in Form von Aktien beteiligt undentsprechen weitgehend den Aktionären einer AG.KGaARechtsform dieIndividualität der KGmit den Finanzierungsvorteilen der AGverbindet

ten einer AGpersonengesellschaftlicheFührungsstrukturenhohe KreditwürdigkeitWahl der Rechtsform14NachteileHaftungsrisikohohe rechtsformspezifische Kostenfehlende internationale Akzeptanz2.4.4. Betriebsaufspaltung 20Die Betriebsaufspaltung stellt keine wirklich eigenständige Rechtsform dar,sondern ist eine vertragliche Regelung zwischen mindestens zweiselbständigen Unternehmen. Dabei wird ein ehemals alten(GmbHundPersonengesellschaft, AG und GmbHÆtypische Konzernstruktur). Ziel ist esauch die Vorteile der GmbH mit denen einer Personengesellschaft zuverbinden. Die beiden Betriebe gelten weiterhin als eine wirtschaftlicheEinheit.Bedingungen:-ehemals einheitliches Unternehmen wird in zwei selbstständigeaufgespaltenjedes Unternehmen besitzt wesentliche BetriebsgrundlagenWille zu einheitlicher geschäftlicher Betätigung ist vorhandenVorteileHaftungsbeschränkungsteuerliche VorteileNachteilerechtsformspezifisches Mindestkapitalaufwendige Gründung undBuchführungBetriebsaufspaltungVertragliche Regelungzwischen mind. zweiUnternehmen;

SteuerungsprozesseWahl der Rechtsform152.5. Öffentlich-rechtliche BetriebeAbbildung 4Rechtsformenöffentlicher Betriebeim Überblick(eigene Darstellung nachWöhe. Einführung in dieAllgemeineBetriebswirtschaftslehreS.367)Die Formen des öffentlichen Rechts sind betriebswirtschaftlich nicht relevant.3. FazitDie Frage nach der optimalen Rechtsform einer Unternehmung ist nicht nur inder Gründungsphase wesentlich. Auch im weiteren Unternehmenszyklus istimmer wieder erneut zu prüfen ob nicht, etwa aufgrund der bis dato erreichtenUnternehmensgröße, durch eine Änderung der Rechtsform steuerliche,finanzierungspolitische oder haftungsbezogene Vorteile entstehen könnten. Sobietet die neuere Rechtsform der kleinen AG für mittelständische Unternehmeneine gute Möglichkeit der Kapitalbeschaffung bei gleichzeitigerRisikominimierung. Die Grundlage für ein solches Rechtsform-Controllingbildet das betriebliche rprüfung derRechtsform aufGrundlage desbetrieblichenControlling

SteuerungsprozesseWahl der RechtsformKommentar1Vgl. Egger, Uwe-Peter / Gronemeier, Peter. Existenzgründung S.4f.Vgl. Wöhe, Günter. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre2Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. S.23f.Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Rechtsformen3Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. S.25Vgl. § §§ 105 ff. HGB4Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. S.25Vgl. § 161 HGB5Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. S.24Vgl. § 705 BGBVgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Rechtsformen6Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. S.24Vgl. §§ 335 ff. HGB7Schmolke/Deidermann: Industrielles Rechnungswesen. S.287HGB §§ 264, 266, 267, 275, 284, 298, 298, 3258HR: Handelsregister9BA: Bundesanzeiger10Schmolke/Deidermann: Industrielles Rechnungswesen S.287 und HGB §26711Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre 24Vgl. §§ 26-28 GmbHG12§ 1 AktGSchmalen, Helmut. Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft. n, Helmut. Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft. S.95Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Rechtsformen16Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: RechtsformenSchmalen, Helmut. Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft. S.98f.17Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre S.32f.18Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre S.3319Schmalen, Helmut. Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft. S.98f.20Vgl. Bestmann, Uwe. Kompendium der Betriebswirtschaftslehre 33f.16

Beyer, Horst-Tilo (Hg.): Online-Lehrbuch BWL, http://www.online-lehrbuch-bwl.de

durch den Aufsichtsrat kontrolliert. Das Gründungsverfahren der GmbH ist komplex. Sonderfall: Die Ein-Mann-GmbH Auch als Einzelunternehmer ist es möglich eine GmbH zu gründen und so deren Vorteile zu nutzen. Als Geschäftsführer des Unternehmens vereint man weitgehende Entscheidungsfreiheit u