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Hinweise zu unserem Angebot „Ausländische Umsatzsteuer zurück Online“Bevor Sie uns mit der Durchführung des Rückerstattungsverfahrens beauftragen, lesen Sie diefolgenden Hinweise zum Verfahren der Rückerstattung, zur Auftragserteilung und zu unseremVergütungssystem bitte sorgfältig durch. Neben den Infotexten erhalten Sie in unseren Infografikenzusätzlich eine schnelle und vereinfachende Darstellung des jeweiligen Sachverhalts.Bitte beachten Sie, dass insbesondere die genannten Hinweise zu den Voraussetzungen zurAntragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung Ihnen nur als Orientierungshilfe dienen sollen. DieDarstellung in diesem Dokument erlaubt keine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes. Eineverbindliche Auskunft hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen sowie eine abschließendeGesamtbeurteilung können nur im Rahmen einer gesonderten Prüfung Ihres Einzelfalls erfolgen.In diesem Dokument finden Sie Hinweise zu den folgenden Themen unseres Angebots:Inhaltsverzeichnis1.Voraussetzungen zur Teilnahme am Rückerstattungsverfahren1a.Wer ist berechtigt, Aufträge im Rahmen Ausländische Umsatzsteuer zurück Online zu erteilen?1b.Erfülle ich als Unternehmer die Voraussetzungen auf Umsatzsteuerrückerstattung?1c.Voraussetzungen hinsichtlich der Unternehmensumsätze sowie der Unternehmensansässigkeit2d.Liste der Erstattungsstaaten5e.Voraussetzungen hinsichtlich des Erstattungszeitraums6f.Voraussetzungen hinsichtlich der Mindesterstattungssumme7g.Anforderungen an die Rechnungsbelege8h.Beachtung der Fristen92.Informationen zum Auftragsverhältnis10a.Verpflichtung zur Identitätsprüfung10b.Informationen zum Vertragsverhältnis10c.Wirksame Erteilung des Auftrags online11d.Hinweis zur Dauer des Rückerstattungsverfahrens123.Informationen zu unserem Vergütungssystem134.Weitere Informationen15
1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Rückerstattungsverfahrena. Wer ist berechtigt, Aufträge im Rahmen Ausländische Umsatzsteuer zurück Onlinezu erteilen?Bitte beachten Sie, dass sich unser Service Ausländische Umsatzsteuer zurück Online“ ausschließlichan Unternehmen richtet. Anträge oder Beauftragungen durch Privatpersonen sind unzulässig undkönnen von uns nicht bearbeitet werden.b. Erfülle ich als Unternehmer die Voraussetzungen auf Umsatzsteuerrückerstattung?Darüber hinaus gehören nur Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes zur der Gruppevergütungsberechtigter Antragsteller. Dabei ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztesgrundsätzlich jeder, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausführt.Anhand der folgenden Beispiele können Sie Sie schnell überprüfen, ob Sie die für den Antragnotwendige Unternehmereigenschaft erfüllen:Sie sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes, wenn-Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen (z.B. DE123456789)Sie in Ihren Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer ausweisenSie oder Ihr Steuerberater eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben1
c. Voraussetzungen hinsichtlich der Unternehmensumsätze sowie derUnternehmensansässigkeitUm im Rahmen des Umsatzsteuererstattungsverfahrens vergütungsberechtigt zu sein, dürfen Sieweder im Staat der Erstattung ansässig sein noch dürfen Sie dort Umsätze bewirkt haben. Konkretbedeutet dies, dass Sie keine feste Niederlassung (z.B. Produktionsstätte) im Staat der Erstattunghaben dürfen, von der aus Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Hierzu ein Beispiel:Beispiel 1Unternehmer Mustermann besitzt ein Unternehmen in Deutschland sowie eine Produktionsstättefür Maschinen in Frankreich. Die dort produzierten Maschinen verkauft Herr Mustermann an seineKunden in Frankreich.Ist Unternehmer Mustermann zur Antragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung berechtigt?Nein, da Unternehmer Mustermann aufgrund seiner Produktionsstätte in Frankreich als dortansässig zu betrachten ist und durch den Verkauf der Maschinen dort ebenfalls Umsätze bewirkt.2
Besitzt ein Unternehmer im Erstattungsstaat zwar eine feste Niederlassung, führt von dieser aberkeine Umsätze aus, so ist er zum für die Zwecke der Umsatzsteuerrückerstattung als nicht imErstattungsstaat ansässig zu betrachten. Das Verfahren zur Rückerstattung kann somit grundsätzlichdurchgeführt werden. Hierzu ein weiteres Beispiel:Beispiel 2Unternehmer Mustermann besitzt ein Unternehmen in Deutschland und eine Betriebsstätte inItalien, von der aus kein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erfolgt.Ist Unternehmer Mustermann zur Antragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung berechtigt?Grundsätzlich ja, da Unternehmer Mustermann zwar eine Betriebsstätte in Italien besitzt, von dortaus aber keine Verkäufe tätigt, somit keine Umsätze ausführt und für die Zwecke desUmsatzsteuerrückerstattungsverfahrens als nicht im Erstattungsstaat ansässig zu betrachten ist.3
Verkauft ein Unternehmer aus Deutschland an ein ausländisches Unternehmen Waren und liefertdiese ins Ausland (B2B-Geschäft), ist der deutsche Unternehmer weiterhin zur Antragstellung aufUmsatzsteuerrückerstattung berechtigt. Aufgrund des Reverse-Charge-Prinzips führt eine solcheGeschäftstätigkeit nicht zum Ausschluss. Hierzu ein weiteres Beispiel:Beispiel 3Unternehmer Mustermann besitzt ein Unternehmen in Deutschland und produziert in diesemErsatzteile für Maschinen. Die Ersatzteile liefert er andere Unternehmerin Frankreich, die sie dortfür die Reparatur Ihrer Maschinen benötigen.Ist Unternehmer Mustermann zur Antragstellung auf Umsatzsteuerrückerstattung berechtigt?Grundsätzlich ja, da die Steuerschuldnerschaft im vorliegenden B2B-Verhätnis beimLeistungsempfänger, und damit beim Kunden in Frankreich, liegt. Eine derartige Geschäftsbeziehungführt für den deutschen Unternehmer nicht zum Ausschluss vom Rückerstattungsverfahren.4
d. Liste der ErstattungsstaatenDie Erstattung ausländischer Umsatzsteuer mit Hilfe unseres Services ist für die folgenden EUMitgliedstaaten änienSchwedenSlowakeiSlowenienSpanienTschechische RepublikVereinigtes Königreich(*)Zypern(*) Rückerstattung nur unter Vorbehalt der EU-Mitgliedschaft möglich5
e. Voraussetzungen hinsichtlich des ErstattungszeitraumsDer Erstattungszeitraum muss mindestens 3 aufeinander folgende Kalendermonate innerhalb einesKalenderjahres umfassen. Der Erstattungszeitraum beträgt insgesamt höchstens ein Kalenderjahr. Esmüssen darüber hinaus nicht in jedem Monat Umsatzsteuerbeträge angefallen sein. Hierzu zweiBeispiele:Beispiel 4Unternehmer Mustermann hat im Zeitraum Februar bis Juni insgesamt 750 ausländischeUmsatzsteuer bezahlt und möchte diese rückerstattet bekommen. Unternehmer Mustermann istgrundsätzlich zur Antragstellung berechtigtIst der Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung zulässig?Ja, der Antrag ist zulässig. Der Erstattungszeitraum von Unternehmer Mustermann umfasstinsgesamt 5 Monate und liegt damit über der Mindestgrenze von 3 Monaten. Zudem liegt derErstattungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres. Die notwendigen Kriterien sind somit erfüllt.6
f.Voraussetzungen hinsichtlich der MindesterstattungssummeDamit ein Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung zulässig ist, muss eine bestimmeMindesterstattungssumme erreicht werden. Die Mindesterstattungssumme ist dabei vomErstattungszeitraum des Antrags abhängig.Für einen Zeitraum von drei oder mehr Monaten muss die Erstattungssumme mindestens 400 betragen. Sofern sich der Vergütungszeitraum auf insgesamt ein Kalenderjahr bezieht, so gilt eineMindesterstattungssumme von 50 .Beispiel 5Unternehmer Mustermann hat für den Zeitraum Juli bis Dezember insgesamt 325 ausländischeUmsatzsteuer bezahlt und möchte sich diese zurückerstatten lassen. Mustermann ist grundsätzlichzur Antragstellung berechtigt.Ist der Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung zulässig?Nein, der Antrag ist unzulässig. Der Erstattungsbetrag von 325 liegt unter der festgelegtenMindesterstattungssumme von 400 für einen Zeitraum von mindestens drei oder mehr Monaten.Da der Erstattungszeitraum von Unternehmer Mustermann mit insgesamt 6 Monaten weniger alsein Kalenderjahr beträgt, gilt die Mindesterstattungssumme von 50 nicht.7
g. Anforderungen an die RechnungsbelegeIhre Belege dürfen nur Geschäftsvorfälle wiederspiegeln, bei denen Sie ausschließlich für ZweckeIhres Unternehmens Gegenstände erworben oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben.Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen imErstattungsstaat. Folgende Geschäftsvorfälle sind hier beispielhaft als erstattungsfähig zu nennen: Messe- und AusstellungskostenKauf von Ersatzteilen für Maschinen oder TransportfahrzeugBetankung von Transportfahrzeugen im AuslandAusgaben für HotelübernachtungenTransport- und BeförderungskostenKosten für Restaurant und BewirtungEinkauf von BürobedarfEinkauf von WerbegeschenkenGrundsätzlich sollte der zu erstattende Umsatzsteuerbetrag zudem immer auf dem Rechnungsbelegabgedruckt sein. Ohne den expliziten Ausweis der ausländischen Umsatzsteuer auf demRechnungsbeleg ist eine Erstattung leider nicht möglich.8
h. Beachtung der FristenBitte beauftragen Sie uns vor dem 31.7. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres.Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Aufträge, die nach der Frist eingereicht werden,können nur im besonderen Einzelfall und nach persönlicher Rücksprache bearbeitet werden.Beispiel 7Unternehmer Mustermann hat für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016 insgesamt 5000 ausländische Umsatzsteuer bezahlt und möchte sich diese zurückerstatten lassen. UnternehmerMustermann ist grundsätzlich zur Antragstellung berechtigt.Wann muss Herr Mustermann Ausländische Umsatzsteuer zurück Online spätestens mit derRückerstattung beauftragt haben?Unternehmer Mustermann muss seinen Auftrag auf Rückerstattung spätestens bis zum 31.7.2017( bis zum 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres) an Ausländische Umsatzsteuer zurück Onlineerteilt haben.9
2. Informationen zum Auftragsverhältnisa. Verpflichtung zur IdentitätsprüfungEntsprechend den Vorgaben der Dritten Geldwäscherichtlinie sind wir gemäß §3 Abs. 1Geldwäschegesetz (GwG) zur Identitätsüberprüfung unserer Mandanten verpflichtet. Zu diesemZwecke werden wir Sie nach erfolgreicher Auftragserteilung ggf. telefonisch kontaktieren und imEinzelfall weitere Ausweis- und Legitimationsdokumente anfordern.b. Informationen zum VertragsverhältnisDie Informationen zum Vertragsverhältnis sowie der Gebühren im Rahmen von AusländischeUmsatzsteuer zurück Online entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vertragsdokumenten, welche Siewährend des Auftragsprozesses abrufen können. Bitte speichern Sie sich die Dokumente auf IhremEndgerät ab.10
c. Wirksame Erteilung des Auftrags onlineBitte beachten Sie, dass Sie uns den Auftrag zur Umsatzsteuerrückerstattung online wirksam erteilenkönnen. Durch Anklicken der Kontrollkästchen im Zuge des Vertragsabschlusses erklären Sie sich mitdem Inhalt der jeweiligen Vertragsdokumente einverstanden. Hierunter fallen insbesondere folgendeBestimmungen: Kenntnisnahme und Akzeptanz der VertragsbedingungenKenntnisnahme und Akzeptanz der VergütungsvereinbarungEinverständnis hinsichtlich des Einbezugs der Allgemeinen Auftragsbedingungen fürWirtschaftsprüfer, insb. Der Haftungsbegrenzung, in den VertragKenntnisnahme und Akzeptanz der Online-DatenschutzbestimmungenErteilung der Vollmacht zur Durchführung des RückerstattungsverfahrensWichtig: Eine gesonderte Unterschrift der jeweiligen Dokumente ist nicht erforderlich. IhreAkzeptanz durch Anklicken der Kontrollkästchen ist für die wirksame Auftragserteilung ausreichend!11
d. Hinweis zur Dauer des RückerstattungsverfahrensIhr Auftrag wird von uns unverzüglich bearbeitet und wir garantieren Ihnen, dass die Antragstellungauf Umsatzsteuererstattung innerhalb weniger Tage erfolgt. Nach erfolgreicher Antragstellungmüssen Sie sich jedoch leider ein wenig gedulden. Die Dauer für die Prüfung des Antrags durch dieSteuerbehörde im Ausland beträgt ca. vier bis fünf Monate. Bei Rückfragen seitens derSteuerbehörde kann sich der Verfahrensablauf dementsprechend verlängern.Die gute Nachricht für Sie: Bei Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen seitens derSteuerbehörde besteht die Chance einer Verzinsung Ihres Rückerstattungsbetrages. Ob ein Anspruchauf Verzinsung besteht, prüfen wir für Sie im Einzelfall.12
3. Informationen zu unserem VergütungssystemUnser Vergütungssystem gewährleistet, dass die Gebühren für unseren Service in keinem Fall denErstattungsbetrag übersteigen, und somit für unsere Kunden keine finanzielle Belastung entsteht. Fürden Fall, dass eine Rückerstattung versagt wird, werden keine Gebühren erhoben.Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung wird der Erstattungsbetrag durch die Steuerbehörde imAusland zunächst an Ausländische Umsatzsteuer zurück Online als bevollmächtigten Vertreterüberwiesen. Anschließend erfolgt eine Verrechnung des Erstattungsbetrags mit unsererServicegebühr. Die Höhe der Servicegebühr entnehmen Sie bitte unserer Vergütungsvereinbarung.Nach der Verrechnung überweisen wir Ihnen den Restbetrag anschließend auf Ihr Konto.Eine Aufstellung mit detaillierten Informationen über die Höhe des ursprünglich ausgezahltenErstattungsbetrages durch die Steuerbehörde im Ausland, über die Höhe unserer Servicegebühr zzgl.gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie über die Höhe des Restbetrages nach Verrechnung stellen wirIhnen mit Überweisung auf Ihre Konto zur Verfügung.Beispiel 8Mit Hilfe von Ausländische Umsatzsteuer zurück Online konnte Unternehmer Mustermann seinenAnspruch auf die Rückerstattung von 2500 gezahlter Umsatzsteuer gegenüber der Steuerbehördeim Ausland durchsetzen. Der Antrag von Unternehmer Mustermann wurde von der Steuerbehördeim Ausland akzeptiert und es kommt zu einer Auszahlung des Erstattungsbetrags an AusländischeUmsatzsteuer zurück Online.Wie hoch ist der Restbetrag nach Verrechnung mit der Servicegebühr, der UnternehmerMustermann auf sein Konto überwiesen wird?Die folgende Aufstellung gibt Aufschluss über den Restbetrag nach erfolgter Verrechnung:Erstattungsbetrag (Auszahlung durch Steuerbehörde im Ausland)2500 abzüglich der Gebühr für unseren Service Ausländische Umsatzsteuer zurück Onlineabzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%)- 500 - 95 Auszuzahlender Restbetrag an Unternehmer Mustermann1905 Unternehmer Mustermann werden nach Verrechnung insgesamt 1905 überwiesen.13
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4. Weitere InformationenWeitere Informationen zu unserem Angebot Ausländische Umsatzsteuer zurück Online entnehmenSie bitte unserem Bereich „Frequently Asked Questions“ (FAQ). Bei weiteren Fragen können Sie unsebenfalls gerne unter der Rufnummer 49 (0) 221 – 47 44 634 – 0 oder per Mail [email protected] kontaktieren.15
Hinweise zu unserem Angebot „Ausländische Umsatzsteuer zurück Online“ Bevor Sie uns mit der Durchführung des Rückerstattungsverfahrens beauftragen, lesen Sie die folgenden Hinweise zum Verfahren der Rückerstattung, zur Auftragserteilung und zu unserem Vergütungssystem bitte sorgfältig durch.