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Allianz Global Corporate & Specialty AGAllianzPilot HelpPannenschutzbrief und Smartphone-App für Piloten
Fliegen ist das schönste Hobby der Welt.Machen Sie es auch zu einem der sichersten.Der Pannenschutzbrief undAllianz Pilot Help App für Piloten.2
Allianz Global Corporate & Specialty AGInhalt5Allianz Global Corporate & Specialty AG15Annahmeblatt6Schutzbrief für Piloten17Besondere Bedingungen Pannenhilfe8Leistungen des Schutzbriefs32Hinweisblatt zur Versicherung10Allianz Pilot Help App35Wichtige Hinweise zur Versicherung12Mehr Informationen38Merkblatt zur Datenverarbeitung13Antrag zum Schutzbrief43Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung3
Eins ist sicher:Eine Pannekann jedem passieren.4
Allianz Global Corporate & Specialty AGAbgesichert in der Luft und auf dem Boden.Fliegen ist eine wunderbare Sache, die aber im Fall eines Schadens, wie zum Beispiel einer Panne,hohe Kosten verursachen kann.Deshalb versichert die Allianz Global Corporate & Specialty AG (AGCS)weltweit die spezifischen Risiken in der Luftfahrt mit speziellen Lösungenund einem einzigartigen Servicenetz.Der neue Schutzbrief der AGCS bietet Piloten umfassenden Versicherungsschutz im Pannenfall, inklusive vielfältiger Assistance-Leistungen.Er ergänzt in idealer Weise die Haftpflicht- und Kaskoversicherungenfür Motorflugzeuge, Motorsegler und Hubschrauber.Direkte Hilfe von LuftfahrtexpertenZusätzlich liefert Allianz Pilot Help, die kostenlose Smartphone-Appfür iPhone und Android, nützliche Informationen rund ums Fliegenund eine jederzeit erreichbare Service- und Notruf-Hotline. Im Schaden fall sind Sie nicht nur finanziell abgesichert, sondern Sie haben auchrund um die Uhr, 365 Tage im Jahr direkte Verbindung zu Luftfahrt experten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Weltweit!5
Schutzbrief für PilotenSinnvolle Ergänzung für Piloten: der neue Schutzbrieffür den Pannenfall.Die Folgekosten einer Panne mit dem Luftfahrzeug sind durch Haftpflicht- und Kaskoversicherungnormalerweise nicht abgedeckt. Diese Lücke schließt der neue Schutzbrief der Allianz.Eine Sicherheitslandung in unwegsamem Gelände, ein Defekt, Diebstahl, Flugverbot durch Behörden, die Erkrankung des Piloten – vieleskann während einer Reise einen Weiter flug verhindern und hohe Kosten verursachen. Als einer der ersten Luftfahrtversicherer bietetdie Allianz Global Corporate & Specialty AG nun auch ganzjährigenVersicherungsschutz im Pannenfall zu günstigen Konditionen.6So beläuft sich z. B. die Prämie für eine Versicherungssumme in Höhevon EUR 3.500,– auf EUR 99,– im Jahr (inklusive Versicherungsteuer).Der Schutzbrief übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Ersatzteilversand, Hotelübernachtungen, Mietwagen oder einen Überland transport des Luftfahrzeuges.
Schnelle Hilfe per Smartphone-AppIm Falle einer Panne können Sie über die Allianz Pilot Help App direktdie Assistance-Leistungen der AGCS per Mobiltelefon abrufen. Überdie Pilot Helpline, die rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbar ist,können beispielsweise Pannenhilfe, Dolmetscher, Übersetzer, Rechtsanwälte oder Gutachter organisiert sowie Hotelzimmer und Mietwagengebucht werden. In medizinischen Notfällen kümmern sich die Expertenum die Vermittlung von Ärzten und organisieren bei Bedarf einenKrankenrücktransport.Rund um die Uhr verbunden: 49 89 20801 6171Die 24-h-Service- und Notruf-Hotline istIhr direkter Draht zu uns.Was ist eine Panne?Ein Ereignis, das Sie mit Ihrem Luftfahrzeug während einer Reise amWeiterflug hindert. Näheres ist im Schutzbrief definiert (Seite 17 ff.).7
Leistungen des SchutzbriefsGegen diese Pannen sind Sie geschützt.Mit unserem Schutzbrief sind Sie gegen Unwägbarkeiten abgesichert, die auch dem erfahrenstenPiloten passieren können.Eine Panne mit Ihrem Luftfahrzeug ist nicht nur unangenehm, sondernunter Umständen auch sehr teuer. Mit dem Schutzbrief der AllianzGlobal Corporate & Specialty AG sind Sie auf der sicheren Seite, denner bietet Ihnen Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen: plötzliche Luftuntüchtigkeit durch einen technischen Defekt oderdie Einwirkung von außen Diebstahl des Luftfahrzeuges Beschlagnahmung oder Grounding des Luftfahrzeuges durch eineBehörde8 Schlüsselverlust Falschbetankung persönliche Verhinderung des Piloten, z. B. durch plötzliche KrankheitLeistungsumfang des SchutzbriefsIm Falle einer Panne werden folgende Kosten bis zu den vertraglichfestgelegten Höchstbeträgen von uns übernommen:– Transport des Luftfahrzeuges, wenn es am Pannenort nicht repariertwerden kann
– Gepäckrücktransport aller Passagiere– Mietwagen bei Luftfahrzeugausfall– Weiter- oder Rückfahrt bei Luftfahrzeugausfall– Übernachtung bei Luftfahrzeugausfall– Ersatzteilversandkosten– Luftfahrzeugunterstellung nach Luftfahrzeugausfall– Kosten für Behördengänge, Dolmetscher, Rechtsanwälteund Sachverständige– Luftfahrzeugersatz, Anmietung und Charter– Telefon-, Fax- und Internetkosten– Ersatzschlüsselversand bei Verlust oder Diebstahl– Medikamentenversand– Krankenrücktransport für Pilot und Passagiere– Sicherung des Luftfahrzeuges bei Falschbetankung– Fahrtkosten bei persönlicher Verhinderung des PilotenSo günstig ist Ihr SchutzGewünschte maximaleVersicherungssummePrämie p. a. (inkl.19% Versicherungsteuer)EUR 3.500,–EUR 99,–EUR 7.000,–EUR 139,–EUR 15.000,–EUR 199,–Welche Luftfahrzeuge sind versichert?Der Allianz Schutzbrief gewährt Versicherungsschutz für jedes vomversicherten Piloten verwendete Motorflugzeug, jeden Motorsegleroder Hubschrauber.9
Allianz Pilot Help AppAllianz Pilot Help – Ihr nützlicher Copilot für die Tasche.Mit unserer kostenlosen App für Smartphones haben Sie immer einen hilfreichen Begleiter dabei.Nach dem kostenlosen Download auf Ihr iPhone oder Android-Handybietet Ihnen Allianz Pilot Help viele nützliche Funktionen rund umsFliegen, die Ihnen im alltäglichen Flugbetrieb und im Notfall weiter helfen. Neben Informationen zur Wetterlage, Reisehinweisen und-warnungen enthält Allianz Pilot Help eine integrierte 24-h-Serviceund Notruf-Hotline, die sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahrerreichbar ist. Dort erhalten Sie konkrete Hilfe, Rat und Unterstützungunserer Luftfahrtexperten für die schnelle Abwicklung aller nötigenMaßnahmen im Notfall. Außerdem dient die App als ein Dokumenten safe für die wichtigsten Reiseunterlagen. Fotokopien vom Pass, von10der Kreditkarte oder den Impfdaten werden in den Safe hochgeladenund sind dort mit einer PIN abrufbar. Auch kleine nützliche Hilfen fürunterwegs wie ein Währungsrechner sowie ein Onlineübersetzer sindin der App integriert.Die Funktionen von Allianz Pilot Help:– 24-h-Service- und Notruf-Hotline für die Information/Organisation zu:– nächstgelegenen Werkstätten– Ersatzteilversand im In- und Ausland*– Pannenhilfe
– Luftfahrzeug-Ersatzschlüsselversand*– Krankenrücktransport*– Hotel- und Mietwagenreservierung*– Ersatz von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln– Vermittlung von Dolmetschern, Übersetzern, Rechtsanwälten,Gutachtern sowie Ärzten im In- und Ausland*– Checkliste für das Verhalten im Schadenfall– Wetterinformationen von über 4.000 Flughäfen weltweit (METARund TAF)– aktuelle Informationen des Deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA)– aktuelle Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS)– Text- und Medikamentenübersetzer– Währungsrechner– Dokumentensafe für die PIN-geschützte Aufbewahrung wichtigerUnterlagen– Länderinformationen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes* Näheres erfahren Sie in den Bedingungen ab Seite 17.So bekommen Sie die AppAllianz Pilot Help für iPhone und Android erhalten Siekostenlos in den App Stores von Apple und Android(„Allianz Pilot Help“ als Suchworte eingeben) oder unterwww.agcs.allianz.com/pilothelp11
Mehr InformationenSie möchten mehr über Ihre Absicherung beim Fliegen wissen?Ihr schneller Pannenschutz: einfach die beiden Formulare ausfüllen und an Ihren Allianz Luftfahrt experten senden.Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail, wirinformieren Sie gerne ausführlich: [email protected] Sie füllen den nebenstehenden Antrag zum Schutzbrief ausund erhalten dann per Post Ihren Versicherungsschein.Drei einfache Schritte zu mehr Sicherheit:1Antrag auf AGCSPannenhilfe undAnnahmeblatt ausfüllenund unterschreiben122beide Formulare andie AGCS senden3Sie erhalten Ihren Versicherungsschein
Antrag zum Schutzbrief: AGCS-Pannenhilfe – Schutzbrief für PilotenAntragsteller /VersicherungsnehmerHerrFrauZuname /VornameStraße /HausnummerLand /Postleitzahl /OrtTelefon /TelefaxE-MailAngaben zu dem versicherten Piloten identisch mit Versicherungsnehmer:janein, bitte ausfüllen:Versicherter Pilot (falls abweichend von Versicherungsnehmer)Zuname /VornameStraße /HausnummerLand /Postleitzahl /OrtTelefon /TelefaxE-Mail1Pilotenqualifikation /FluglizenzBeachten Sie auch die RückseitePPLCPLATPL Sonstige13
Versicherungssumme/Höchstlimit p. a. Unten genannte Prämien verstehen sich inklusive 19 % Versicherungsteuer. Bitte ankreuzen:EUR 3.500,– (Prämie p. a.: EUR 99,–)EUR 7.000,– (Prämie p. a.: EUR 139,–)EUR 15.000,– (Prämie p. a.: EUR 199,–)Das Höchstlimit gilt für alle Pannen zusammen, die während der Versicherungsperiode eintreten.Kein Versicherungsschutz besteht bei Pannen für nachfolgende Luftfahrzeuge: Segelflugzeuge, Freiballone, Fesselballone, Rettungsfallschirme, Luftschiffe, Heißluft ballone, Drachen,Flugmodelle, Drohnen, Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörpersowie für nachfolgende Luftsportgeräte: Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Springfallschirme, GleitflugzeugeJa, es besteht bei der AGCS bereits ein eichenggf. Verein /Versicherungs nehmerEinzugsermächtigung: Die Prämien sollen bis auf Widerruf von dem jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt angegebenen Konto eingezogen werden. Dies gilt auch für Ersatzverträge.Diese Einzugsermächtigung gilt auch für schon bestehende und künftig abzuschließende Versicherungsverträge bei der Allianz Global Corporate & Specialty AG, wenn wir unter Angabeder einzelnen Versicherungsverträge auf die Einzugsermächtigung und ihre Widerruflichkeit in Textform hingewiesen wurden.IBAN /Konto-Nr. bei dt. GeldinstitutBIC /BLZ eines dt. GeldinstitutesName /Sitz des GeldinstitutesName in Druckbuchstaben und Unterschrift des Kontoinhabers (gilt nur für die beantragte Versicherung)Der Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung stimme ich zu.Dem Antragsinhalt stimme ich zu. Bestandteil dieses Antrags sind auch die nachfolgendenBesonderen Bedingungen Pannenhilfe und allgemeine Vertragsbestimmungen.Ort, DatumOrt, Datum14AntragstellerAntragsteller
AnnahmeblattAntragsteller /VersicherungsnehmerHerrFrauZuname /VornameStraße /HausnummerLand /Postleitzahl /OrtIch habe /Wir haben folgende Unterlagen der Allianz Global Corporate & Specialty AGerhalten zusammen mit den Vertragsbestimmungen, bestehend aus:NeinJa – Besondere Bedingungen Pannenhilfe – AMU 600/01 (Seite 17 ff.)NeinJa – Hinweisblatt zur Versicherung (Seite 32 ff.)NeinJa – Wichtige Hinweise zur Versicherung (Seite 35 ff.)NeinJa – Merkblatt zur Datenverarbeitung (Seite 38 ff.)NeinJa – Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (Seite 43)Ich nehme /Wir nehmen dieses Angebot vollinhaltlich an.1Ort, DatumBeachten Sie auch die RückseiteAntragstellerOrt, DatumAntragsteller15
Denken Sie bitte daran, beide Formulare(Antrag und Annahme) auszufüllen.Allianz Global Corporate & Specialty AGAbteilung Aviation Germany81724 MünchenDEUTSCHLAND16
Besondere Bedingungen Pannenhilfe – AMU 600/011 Gegenstand der Versicherung1.1 Im Rahmen dieser Bedingungen erbringt der Versicherer im Falle einer Panne gemäßDefinition in Ziffer 2.1 die folgenden, in Ziffer 3 im Einzelnen aufgeführten Leistungen.1.2 Aus dem Versicherungsschein, seinen Nachträgen, dem Antrag und /oder den vorvertraglichen Vereinbarungen ergibt sich der Versicherungsschutz.2 VersicherungsfallAls Versicherungsfall gilt der Eintritt einer Panne gemäß nachfolgender Definition:2.1 Definition PanneAls Panne gilt jede plötzliche, unvorhergesehene Luftuntüchtigkeit des vom versicherten Pilotenverwendeten Luftfahrzeuges infolge eines technischen Defektes, welche durch einenluftfahrttechnischen Betrieb nachzuweisen ist;und /oder ein Schaden an dem vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeug, der durchein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis unfreiwillig verursacht wird, welcherdurch einen luftfahrttechnischen Betrieb nachzuweisen ist;und /oder ein Diebstahl des vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeuges, welcher durchMeldung bei der Polizei nachzuweisen ist;und /oder eine Beschlagnahmung oder jede andere hoheitliche Maßnahme, die die Verfügbarkeitüber das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug einschränkt, welche durcheinen entsprechenden Behördenbescheid nachzuweisen ist;und /oder ein Grounding des vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeuges durch eineBehörde, welches durch entsprechenden Bescheid nachzuweisen ist;und /oder der Schlüsselversand gemäß Ziffer 3.11, der Schlüsselverlust ist durch Meldung bei derPolizei nachzuweisen;und /oder der Medikamentenversand gemäß Ziffer 3.12, die Notwendigkeit des Medikamentes istdurch die Bescheinigung eines Arztes nachzuweisen;und /oder der Krankenrrücktransport gemäß Ziffer 3.13, die Notwendigkeit des Krankenrücktransportes ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen;und /oder die Falschbetankung gemäß Ziffer 3.14, welche durch einen luftfahrttechnischenBetrieb oder Tankstellenbetreiber nachzuweisen ist;und /oder die persönliche Verhinderung des versicherten Piloten gemäß Ziffer 3.15, welche durchärztliches Attest nachzuweisen ist;nach Abflug bzw. während einer nachweisbar angetretenen und durchgängig geplantenReise, wodurch die Beendigung des geplanten Fluges unmöglich gemacht wird.17
2.2 Die Leistungspflicht des Versicherers gilt nur, solange und soweit eine der in Ziffer 3genannten Leistungen nicht von einer anderen Versicherung übernommen wird.3 LeistungsumfangIm Rahmen dieser Besonderen Bedingungen erbringt der Versicherer die folgendenLeistungen durch Übernahme der entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis zu dennachstehend festgelegten Höchstbeträgen:3.1 Transport des LuftfahrzeugesKann mit dem vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeug aufgrund einer Panneder Flug nicht fortgesetzt werden und ist eine Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit amPannenort nicht möglich, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisendenKosten für den Überlandtransport des vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahr zeuges. Zusätzlich werden die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Rücktransport des Reisegepäcks der an Bord befindlichen Personen übernommen. Es gilt einHöchstbetrag von EUR 2.500,–, der sich auf sämtliche Leistungen unter Ziffer 3.1 bezieht.3.2 Mietwagen bei LuftfahrzeugausfallIst das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug aufgrund einer Panne nichtflugbereit, übernimmt der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für dieAnmietung von Selbstfahrermietfahrzeugen bis maximal EUR 120,– je Tag jeweils pro Selbstfahrermietfahrzeug für die an Bord befindlichen Personen bei unterschiedlichen Zielen.Diese Kosten beinhalten: Fahrzeugversicherung, Diebstahlschutz, Zustellkosten, Abholkosten, Treibstoff, Zuschläge des Mietwagenanbieters für die Bereitstellung außerhalb dergewöhnlichen Geschäftszeiten oder an Flughäfen und Bahnhöfen und für Winterreifensowie Navigationsgeräte. Die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für die Anmietung18eines Selbstfahrermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Flugbereitschaft oderdem Wiederauffinden des gestohlenen Luftfahrzeuges gelten für höchstens zwei Tage(jeweils für Hin- und Rückfahrt zum versicherten Luftfahrzeug). Weitere Nebenkosten, dieoben nicht aufgeführt sind, werden nicht übernommen.3.3 Weiter- oder Rückfahrt bei LuftfahrzeugausfallIst das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug aufgrund einer Panne nichtflugbereit, übernimmt der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten:a für eine einfache Fahrt des versicherten Piloten und der beförderten Personen vomPannenort zum jeweiligen Hauptwohnsitz oder zum ursprünglichen Zielort oder zumStartflugplatz.undb für eine einfache Fahrt des versicherten Piloten von dessen Hauptwohnsitz oder vomZielort oder vom Startflugplatz gemäß a) zum Pannenort des versicherten Luftfahr zeuges, um es nach Wiederherstellung der Flugbereitschaft abzuholen.Eine Kostenübernahme je versicherter Pilot /beförderte Person erfolgt bei einer einfachenEntfernung unter 1.200 km Luftlinie bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse einschließlichZuschlägen. Bei größerer Entfernung kann eine Bahnfahrt 1. Klasse mit Schlaf- bzw. Liege wagen oder ein Flug (Economy-Klasse) gewählt werden. Entstehende, nachzuweisendeKosten für die Anfahrt zum Bahnhof oder Flughafen werden bis zu einem Höchstbetragvon EUR 25,– je versicherter Pilot /beförderte Person übernommen. Kostenübernahme beianderen Verkehrsmitteln oder einer anderen Klasse erfolgt in Höhe der oben aufgeführtenFlug- bzw. Bahnkosten.3.4 Übernachtung bei LuftfahrzeugausfallIst das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug aufgrund einer Panne nicht
flugbereit, werden Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100,– je Übernachtungdes versicherten Piloten und der beförderten Personen für höchstens zwei Nächte übernommen, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Panne hinaus.3.5 ErsatzteilversandKann das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug aufgrund einer Panne denFlug nicht fortsetzen, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisendenVersandkosten der erforderlichen Ersatzteile zur Wiederherstellung der Flugbereitschaftinkl. Verzollung bis zu einem Höchstbetrag von EUR 500,–.3.6 Luftfahrzeugunterstellung nach LuftfahrzeugausfallMuss das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug nach einer Panne bis zurDurchführung des Transportes oder Beendung der Reparatur ab- oder untergestellt werden, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis zu einemHöchstbetrag von EUR 50,– pro Tag, jedoch für maximal zwei Wochen.3.7 Allgemeine ServiceleistungenWenn aufgrund einer Panne Kosten für Behördengänge, Dolmetscher, Rechtsanwälteoder Sachverständige anfallen, übernimmt der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 600,–.3.8 Luftfahrzeugersatz /Anmietung /CharterWenn aufgrund einer Panne Kosten für ein Ersatzluftfahrzeug anfallen, übernimmt derVersicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis maximal EUR 1.000,–.3.9 Telefon-, Fax-, InternetkostenWenn aufgrund einer Panne Kosten für Telefon und /oder Fax und /oder Internet anfallen,übernimmt der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis zu einemHöchstbetrag von EUR 250,–.3.10 Hilfe am PannenortKann mit dem vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeug aufgrund einer Panneder Flug nicht fortgesetzt werden, erstattet der Versicherer die für die Wiederherstellungder Flugbereitschaft durch geeignete Luftfahrttechnische Betriebe (LTBs) entstehenden,nachzuweisenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.500,–. Die Kosten fürErsatzteile sind nicht versichert.3.11 SchlüsselversandHat der versicherte Pilot den Schlüssel für das verwendete Luftfahrzeug verloren oder wurdeder Schlüssel gestohlen und verfügt der versicherte Pilot am Pannenort über keinenErsatzschlüssel, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten fürden Versand eines Ersatzschlüssels bis maximal EUR 150,–.3.12 MedikamentenversandBenötigen der versicherte Pilot oder die beförderten Personen zur Aufrechterhaltung oderWiederherstellung der Gesundheit verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Beschaffung vor Ort nicht möglich ist, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Versand der Arzneimittel bis maximal EUR 150,–.3.13 KrankenrücktransportMuss der versicherte Pilot und /oder eine beförderte Person infolge Erkrankung zumHauptwohnsitz zurücktransportiert werden, übernimmt der Versicherer für dieDurchführung des Rücktransportes die entstehenden, nachzuweisenden Kosten bis zueiner Höhe von maximal EUR 500,–. Art und Zeitpunkt müssen medizinisch notwendigsein. Diese Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einenArzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernimmtder Versicherer die bis zum Rücktransport entstehenden, nachzuweisenden, durch die19
Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungenbis zu EUR 100,– pro erkrankte Person.Die Rückführung muss in ein am ständigen Wohnsitz des versicherten Piloten und /oderder beförderten Person bezüglich der Erkrankung geeignetes Krankenhaus oder in dasvon dort aus nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen.3.14 FalschbetankungBei einer Panne wegen Falschbetankung erstattet der Versicherer bis zu EUR 500,– fürSicherung und Absicherung des vom versicherten Piloten verwendeten Luftfahrzeuges.Treibstoffkosten werden nicht übernommen.3.15 Persönliche Verhinderung des versicherten PilotenKann das vom versicherten Piloten verwendete Luftfahrzeug infolge Todes oder ärztlichnachgewiesener Erkrankung des versicherten Piloten nicht geflogen werden, übernimmtder Versicherer die Kostena für eine einfache Fahrt des versicherten Piloten /der beförderten Personen vomPannenort zum jeweiligen Hauptwohnsitz oder zum ursprünglichen Zielort oder zumStartflugplatz.undb für eine einfache Fahrt eines berechtigten Ersatzpiloten von dessen Hauptwohnsitzoder vom Zielort oder vom Startflugplatz gemäß a) zum Pannenort zur Abholung desversicherten Luftfahrzeuges.Eine Kostenübernahme je versicherter Pilot /berechtigter Ersatzpilot /beförderte Personerfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km Luftlinie bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung kann eine Bahnfahrt1. Klasse mit Schlaf- bzw. Liegewagen oder ein Flug (Economy-Klasse) gewählt werden.20Nachgewiesene Kosten für die Anfahrt zum Bahnhof oder Flughafen werden bis zu einemHöchstbetrag von EUR 25,– übernommen. Kostenübernahme bei anderen Verkehrsmitteln oder einer anderen Klasse erfolgt in Höhe der oben aufgeführten Flug- bzw.Bahnkosten.und /oderc die zusätzlich anfallenden, nachzuweisenden Kosten für einen Ersatzpiloten bis zueinem Höchstbetrag von EUR 600,–.4 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers4.1 AnzeigepflichtenDer Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für denVersicherer erheblich sind, in Textform vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen.Diese Verpflichtung gilt auch für Fragen, die der Versicherer nach der Vertragserklärungdurch den Versicherungsnehmer, jedoch vor der Vertragsannahme, stellt.Gefahrerheblich sind alle Umstände, die geeignet sind, den Entschluss des Versicherers zubeeinflussen, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.Die Fragen des Versicherers im Antrag oder Risikofragebogen sind von dem Versicherungsnehmer bzw. Makler, falls der Versicherungsnehmer von einem Makler betreut wird,nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.Wird der Vertrag von einem Bevollmächtigten des Versicherungsnehmers oder einemVertreter ohne Vertretungsmacht geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichenUmstand, muss der Versicherungsnehmer sich so behandeln lassen, als hätte er selbstdavon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
4.2 Rücktritt, Kündigung und VertragsanpassungVerletzt der Versicherungsnehmer eine Anzeigepflicht nach Ziffer 4.1, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtweder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer jedochdas Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grober Verletzung der Anzeigepflicht und seinKündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend bei einer vondem Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.Dem Versicherer stehen die Rechte nach Ziffer 4.2 Absatz 1 und 2 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einerAnzeige pflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeigekannte.4.3 Erhöht sich infolge einer Vertragsänderung nach Ziffer 4.2 Absatz 3 die Prämieum mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nichtangezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb einesMonats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen. Die Kündigungmuss dem Versicherer in Schriftform zugehen.4.4 Schriftform der KündigungEine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Schriftform, gleich, ob die Kündigungdurch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer erfolgt. Eine Kündigung per E-Mailerfüllt die Schriftform nicht.4.5 Im Falle des Rücktrittes gemäß Ziffer 4.2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist derVersicherer leistungsfrei, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich aufeinen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfallesnoch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.Der Versicherer behält aber seinen Anspruch auf den Teil der Prämie, der der im Zeitpunktdes Rücktritts abgelaufenen Vertragszeit entspricht.4.6 Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,bleibt unberührt. Im Falle der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil der Prämie zu,der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung der abgelaufenen Vertragszeitentspricht.5 Gefahrerhöhung5.1 Begriff der GefahrerhöhungEine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn durch die Änderung vorhandener Umstände derEintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wären.5.2 Pflichten des VersicherungsnehmersDer Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligungdes Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einenDritten gestatten.21
Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, hat er die Gefahrerhöhungdem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.Tritt nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers eine Gefahrerhöhungunabhängig von seinem Willen ein, hat er die Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen,nachdem er davon Kenntnis erlangt hat.5.3 Kündigung, PrämienerhöhungVerletzt der Versicherungsnehmer eine Pflicht nach Ziffer 5.2 Absatz 1, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Beruht dieVerletzung der Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag unterEinhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.Verletzt der Versicherungsnehmer eine Pflicht nach Ziffer 5.2 Absatz 2 oder Ziffer 5.2Absatz 3, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monatkündigen.Statt zu kündigen, kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einePrämie verlangen, die seinen Grundsätzen für diese höhere Gefahr entspricht, oder dieAbsicherung der höheren Gefahr ausschließen.Erhöht sich in einem solchen Falle die Prämie um mehr als 10 % oder schließt der Versichererdie Absicherung der höheren Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen.Die Rechte des Versicherers erlöschen, wenn er sie nicht innerhalb eines Monats abKenntnis von der Gefahrerhöhung ausübt oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.225.4 LeistungsfreiheitTritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zurLeistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer eine Pflicht nach Ziffer 5.2 Absatz 1vorsätzlich verletzt hat. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmersentsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer grobenFahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.Verletzt der Versicherungsnehmer eine Pflicht nach Ziffer 5.2 Absatz 2 oder Ziffer 5.2Absatz 3 vorsätzlich, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeigedem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistungverpflichtet, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige demVersicherer hätte zugehen müssen, bekannt war.Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4.2 Absatz 2 oder Ziffer 4.2Absatz 3 ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.Der Versicherer bleibt in jedem Falle zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhungnicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungs pflicht war oder wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles die Frist für
3 5 Allianz Global Corporate & Specialty AG 6 Schutzbrief für Piloten 8 Leistungen des Schutzbriefs 10 Allianz Pilot Help App 12 Mehr Informationen 13 Antrag zum Schutzbrief 15 Annahmeblatt 17 Besondere Bedingungen Pannenhilfe 32 Hinweisblatt zur Versicherung 35 Wichtige Hinweise zur Vers